Die Osterglocken wurden 1954 in Achsheim zu Totenglocken: Ein Landwirtssohn lag erschlagen in der Scheune des elterlichen Anwesens. Der Mörder war schnell gefunden: Es handelte sich um einen Dienstknecht. Er hatte es auf das Motorrad des 22-jährigen Burschen abgesehen.
1955 stand der Knecht vor Gericht. Vier Sachverständige und 24 Zeugen wurden im Augsburger Justizpalast erwartet. Zu Beginn der Verhandlung wurde der Ablauf des kaltblütigen Verbrechens rekonstruiert. Angeblich wollte der Landwirtssohn sein Motorrad verkaufen. Mit dem Knecht hatte er einen Käufer gefunden. Doch eine Anzahlung wollte er nicht leisten. Daraufhin erschlug der 22-Jährige, der aus Sontheim bei Wertingen stammte, am Ostersonntag 1954 den jungen Mann mit einem Schlosserhammer. Insgesamt siebenmal soll er zugeschlagen haben.
Er wollte schon immer ein Motorrad besitzen
„Er hegte schon lange den Wunsch, es den Bauernburschen gleichzutun und sich ein Motorrad anzuschaffen“, erklärte der Staatsanwalt. Schon im März 1953 habe der Dienstknecht mit einem Mechanikermeister in Wertingen einen Kaufvertrag für eine 200-Kubik-Maschine zum Preis von 1650 Mark abgeschlossen, ohne jedoch das nötige Geld dafür in der Tasche zu haben. Der Landwirtssohn wollte sein Motorrad für 1400 Mark verkaufen. Die Übergabe sollte dann am 18. April stattfinden. Der Staatsanwalt beschrieb die Situation so: „Seine feste Kaufabsicht vorspiegelnd, ließ sich der Angeklagte die Bedienung des Motorrades erklären. Während nun das Motorrad im Stand aufgebockt in der Scheune knatterte, gestand er, dass er kein Geld bei sich habe, worauf der Landwirtssohn sagte, dass er demnach das Rad nicht mitnehmen könne. Als dies der Angeklagte hörte, gab es für ihn nichts anderes mehr, als ihn zu töten und ihm mit Gewalt das Motorrad wegzunehmen.“
Wichtiges Detail für die Mordanklage
Den kiloschweren Schlosserhammer, mit dem die tödlichen Schläge von hinten ausgeführt wurden, hatte der Knecht mitgebracht. Vor Gericht erschien er mit gebeugtem Rücken und blassem, kindlichen Gesicht. Er stritt den Mord ab. „Er hat mi angriffen und i‘ hab‘ mi bloß gwehrt“, sagte er. Er habe an jenem Morgen nicht das Motorrad, sondern 500 Mark holen wollen, die er dem Landwirtssohn geliehen habe. Darüber sei ein heftiger Streit entbrannt.
Richter spricht von Gefühlskälte
Der 22-Jährige wurde schuldig gesprochen. Das Urteil: lebenslang Zuchthaus, Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebensdauer. Im Urteil erklärte Landgerichtsdirektor Hegele: „Es gibt so viele Spuren, so dass der Tatvorgang restlos geklärt werden konnte. Das Wesentliche weiß er ganz genau. Er erzählt es uns nur nicht. Seine Gefühlskälte wurde von den Sachverständigen bestätigt und hat sich auch in dieser Verhandlung bewiesen: Er hat die Arglosigkeit des Landwirtssohns ausgenutzt, den er sogar als seinen Freund bezeichnete. Nur, weil er unter allen Umständen in den Besitz eines Motorrades kommen wollte.“
Mordsgeschichten
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