Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schwabmünchen
Icon Pfeil nach unten

Musikerin muss 1400 Euro Strafe wegen heimlicher Polizei-Aufnahme zahlen

Landkreis Augsburg

Zuerst Ärger mit der Polizei, dann vor Gericht

    • |
    • |
    • |
    Ein unerlaubt aufgenommenes Gespräch hatte für eine Musikerin aus dem Landkreis ein nachspiel.
    Ein unerlaubt aufgenommenes Gespräch hatte für eine Musikerin aus dem Landkreis ein nachspiel. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Es hätte ein normaler Probetag für eine Musikerin werden sollen: Doch dann kam es anders. Beim Versuch, den Proberaum aufzuschließen, musste die Frau aus dem Landkreis Augsburg vor einem Jahr feststellen, dass das Schloss ausgetauscht worden war - offenbar ohne ihr Wissen. Verantwortlich dafür war die Vermieterin.

    Zufällig kam die Nachmieterin zum Probenraum. Sie lehnte es ab, die Musikerin hereinzulassen. Daraufhin verständigte diese die Polizei. Vor Ort fragte einer der beiden Polizeibeamten, ob es zu Problemen mit der Vermieterin gekommen sei. Die Frau verneinte. Kurz darauf betraten die beiden Beamten zusammen mit der Nachmieterin den Raum. Die Musikerin blieb im Hausflur zurück.

    Musikerin lauscht an der Tür mit

    An der Tür hörte sie, wie die Beamten die Vermieterin anriefen. Das Telefon, das die Beamten mit Lautsprecherfunktion führten, zeichnete die Musikerin auf. Wie sich herausstellte, war das Mietverhältnis aufgelöst worden. Beim Verlassen des Proberaums meinte einer der beiden Polizeibeamten, dass er die Aufregung der Musikerin nicht nachvollziehen könne. Schließlich hätte sie laut Vermieterin einen „kostenfreien Umzugsservice“ erhalten. Die zunehmend verzweifelte Angeklagte bat die Polizeibeamten, die Ironie zu unterlassen. Als einer der Beamten nachhakte, welche Ironie sie denn meinte, entgegnete die Frau ob der vermeintlichen Verständnisschwierigkeiten des Polizisten: „Ich weiß schon, dass die Bildung bei Ihnen etwas unten ist.“ Im selben Zug erwähnte sie, dass sie das Gespräch zwischen den Polizisten und der Vermieterin aufgezeichnet hatte. Die Beamten forderten die Frau auf, ihnen ihr Mobilfunktelefon umgehend auszuhändigen. Sie weigerte sich zunächst, doch dann übergab sie das Handy.

    Gerichtsverhandlung wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Worts

    Unter Zeugen rief die Musikerin im Nachgang mehrfach die zuständige Polizeiinspektion an, und bat um eine Einigung. Sie sagte, dass sie die Bemerkung zum Bildungsstand nicht auf den einzelnen Polizisten bezogen hatte. Da sie als Musikerin freiberuflich arbeite, leide sie zudem finanziell erheblich unter der eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit.

    Der ganze Vorfall hatte ein Nachspiel - nämlich vor Gericht. Der Rechtsanwalt der Frau einigte sich mit der Staatsanwaltschaft auf eine Zahlung von 1400 Euro wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Eine Beleidigung konnte der zuständige Richter nicht erkennen und auch die Staatsanwaltschaft empfand sie als zu geringfügig. Die Strafe wird einer Initiative für Kinder mit Downsyndrom zugutekommen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden