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Nachbarschaftsstreit in Königsbrunn: Für 30 Zentimeter zu hohen Zaun drohen 500.000 Euro Bußgeld

Königsbrunn

Zaun zu hoch? Königsbrunner müssen mit halber Million Euro Strafe rechnen

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    Diese Grundstückseinfriedung kombiniert Gabionen und Bretter - und wilden Wein - und sieht nach Einschätzung mancher Mitglieder des Königsbrunner Bauausschusses "nett" aus. Doch sie ist höher als erlaubt und erhielt keine nachträgliche Genehmigung.
    Diese Grundstückseinfriedung kombiniert Gabionen und Bretter - und wilden Wein - und sieht nach Einschätzung mancher Mitglieder des Königsbrunner Bauausschusses "nett" aus. Doch sie ist höher als erlaubt und erhielt keine nachträgliche Genehmigung. Foto: Hermann Schmid

    Sollen die Einfriedungssatzung der Stadt sowie Baugrenzen im Südosten konsequent durchgesetzt werden? Diese Frage beschäftigte den Bauausschuss des Stadtrats in seiner jüngsten Sitzung. „Zwiegespalten“ war dabei nicht nur Marion Kehlenbach (CSU), sondern das Gremium insgesamt. Beide Punkte wurden nur knapp mit sieben zu fünf Stimmen im Sinne der jeweiligen Regeln entschieden.

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    5 Kommentare
    Maria Reichenauer

    Vielleicht sollte man da mal anfangen, Bauvorschriften auszumisten. Es ist erstaunlich, womit sich Behörden und Gemeindegremien befassen müssen. Gibt es nichts Wichtigeres auf der Welt als 30 cm Zaun Plus oder Minus? Die Deutschen haben sich zu Weltmeistern entwickelt, wenn es um das Triezen von Nachbarn und Anwohnern geht. Hier könnte man anfangen mit dem Einräumen und Gestalten größerer Spielräume. Ständig spuckt man große Töne in Sachen Bürokrtieabbau, aber schon bei der Zaunhöhe fängt man an zu streiten. Lächerlich.

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    Maja Steiner

    Auch hohe Zäune können triezen. Überlegen Sie doch mal, ob es auch gute Gründe für eine niedrige Zaunhöhe geben könnte. Bei 150 cm sehen die meisten noch drüber - bei 180 cm eben nicht mehr. Jetzt werden Sie sagen, dass das ja Sinn des Zaunes ist, dass... nicht unbedingt. Ein Zaun soll vor allem das all zu leichte unbefugte Betreten des Grundstücks verhindern oder auch dass Kinder oder Haustiere entwischen können. Wohnviertel, in denen sich alle bis in 2 Meter Höhe verbarrikadieren gewähren höchste Diskretion und Intimität - ein Gespräch am Gartenzaun ist aber nicht mehr möglich. Und ja - die einen halten sich dran - die anderen sagen - ist mir doch egal... Von absurd hohen Bußgeldern spricht übrigens nur die AA aus Klickbaitinggründen. Es ist ein allgemein gültiger weit gefasster Bußgeldrahmen.

    Matthias Kitirk

    @ Frau Steiner Eine legitime Überlegung! Aber ob ein Gespräch am Gartenzaun stattfinden sollte oder nicht, das sollte der Grundstückseigentümer entscheiden und nicht der Staat! Als nächstes schreibt mir der Staat dann noch vor, mit wem ich mich befreunden muss und wie ich zu Grüßen habe? Legitim wäre eine Zaunregelung, die verhindert, dass da eine 6m hohe Gefängnismauer hochgezogen wird, aber wir sind hier kein Schrebergartenverein mit 120cm Heckenhöhe.

    Gabriele Schuster

    Deutschland deine Rechtssprechung. Tatsächliche Straftäter werden oftmals viel zu milde bestraft. Hier macht man einen Aufriss und spricht von absurd hohen Bußgeldern. Wo ist da die Verhältnissmäßigkeit? Was für ein Problem hat die „liebe“ Nachbarin, daß sie so streitsüchtig ist.

    Johann Storr

    "Da gebe es womöglich Räder und Fahrzeuge für kleine Kinder zu verstauen. „Die kommen dann halt in die Garage – und das Auto steht auf der Straße.“" Ein klarer Verstoß gegen die bayerische Garagenverordnung.

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