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Ist Ihre Homepage noch gesetzeskonform? Neues Barrierefreiheitsgesetz: Das müssen Unternehmen tun

Landkreis Augsburg

Gut, aber teuer? Das verlangt das neue Gesetz für mehr Barrierefreiheit von Firmen in der Region

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    Gilt für zahlreiche Online-Shops und Websites: Viele Unternehmen im Landkreis Augsburg müssen ihren digitalen Auftritt bis 28. Juni barrierefrei machen.
    Gilt für zahlreiche Online-Shops und Websites: Viele Unternehmen im Landkreis Augsburg müssen ihren digitalen Auftritt bis 28. Juni barrierefrei machen. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Aus dem sperrigen Namen lässt sich das Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes herauslesen. Es soll die Barrierefreiheit stärken. In diesem Fall geht es um den digitalen Bereich. Zahlreiche Unternehmen im Landkreis Augsburg müssen spätestens zum 28. Juni barrierefreie Internetseiten und Online-Shops haben. Sonst können sie abgemahnt werden. Und müssen mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen. Geht die Umsetzung der guten Idee – verbesserte Internetnutzung für Menschen mit Einschränkungen – also auf Kosten zahlreicher mittelständischer Unternehmen, die Geld und Zeit investieren müssen?

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