Aus dem sperrigen Namen lässt sich das Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes herauslesen. Es soll die Barrierefreiheit stärken. In diesem Fall geht es um den digitalen Bereich. Zahlreiche Unternehmen im Landkreis Augsburg müssen spätestens zum 28. Juni barrierefreie Internetseiten und Online-Shops haben. Sonst können sie abgemahnt werden. Und müssen mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen. Geht die Umsetzung der guten Idee – verbesserte Internetnutzung für Menschen mit Einschränkungen – also auf Kosten zahlreicher mittelständischer Unternehmen, die Geld und Zeit investieren müssen?
Landkreis Augsburg
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