Das Start-up "Lykkeleih" aus Schwabmünchen stattet Hochzeiten aus
Plus Mit dem Schwabmünchner Start-up "Lykkeleih" haben sich zwei befreundete Pärchen ihren Gründertraum erfüllt: Sie vermieten festliches Mobiliar und Dekoration an Hochzeitspaare.
Start-ups gab es auch schon früher. Nur hatten sie damals noch keinen englischen Namen. In der Serie "Erfolgsgeschichten früher und heute" stellt die Redaktion regionale Unternehmen mit außergewöhnlichen Geschichten vor.
Die Geschichte von Lykkeleih nahm ihren Beginn Anfang 2022: Eva und Tom Pfänder aus Langerringen, beide 35, planten gerade ihre Hochzeit, die im Juni stattfinden sollte. "Wir waren auf der Suche nach Deko und hatten spezielle Vorstellungen. Keine langweiligen Stuhlhussen, sondern lieber alte Möbel im Vintage-Stil", erinnert sich Tom Pfänder. Da die beiden aber weder alles neu kaufen noch eine komplett ausgestattete Location mieten wollten, erkundigten sie sich, wo sie Deko und Mobiliar mieten können. "Wir haben nicht wirklich was gefunden, das uns gefiel."
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Die Diskussion ist geschlossen.
Der Autorin ist anscheinend der Unterschied zwischen Leihe und Miete nicht bekannt. Ein Blick in das BGB oder etwas Aufpassen in der Schule, und schon wäre man informiert.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 598 Vertragstypische Pflichten bei der Leihe. Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.
Nunja Frau Frei, Sie haben natürlich recht mit dem Unterschied von Leihe und Miete. Trotzdem wird umgangssprachlich dabei häufig nicht unterschieden: der Bootsverleih, der Schlittschuhverleih, der Autoverleih - nirgendwo bekommen Sie die Dinge, die 'ausgeliehen' werden unentgeltlich. Und warum Sie sich auf die Autorin kaprizieren, obwohl das StartUp Lykkeleih heißt also selbst mit dem Wort Leihe operiert, ist auch nicht ganz verständlich.