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Staudenbahn: Reaktivierung bleibt trotz Urteil und steigender Trassenentgelte das Ziel

Landkreis Augsburg

Staudenbahn: Minister kommt mit einem klaren Bekenntnis in den Landkreis

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    In diesen Ordnern steckt das Verfahren zur Reaktivierung der Staudenbahn. Sie soll frühestens Ende 2028 wieder rollen und die Stauden mit Augsburg verbinden.
    In diesen Ordnern steckt das Verfahren zur Reaktivierung der Staudenbahn. Sie soll frühestens Ende 2028 wieder rollen und die Stauden mit Augsburg verbinden. Foto: Maximilian Czysz

    Dieses Bekenntnis zementiert die Pläne, dass in einigen Jahren Staudenbahn zwischen Gessertshausen und Langenneufnach wieder fährt. Bayerns Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, Christian Bernreiter, und Landrat Martin Sailer haben bei einem gemeinsamen Gespräch ausdrücklich bekräftigt, dass die Reaktivierung eines der zentralen Infrastrukturprojekte für den Landkreis Augsburg bleibt. Beide machten deutlich, dass das Vorhaben trotz aktueller finanzpolitischer Diskussionen rund um die Trassenentgelte im Schienenpersonennahverkehr konsequent weiterverfolgt werde.

    Landrat Martin Sailer unterstrich die Bedeutung der Staudenbahn für die wirtschaftliche Entwicklung der Region: „Die Staudenbahn ist weit mehr als ein Verkehrsprojekt. Sie ist eine echte Lebensader für die Region. In den Stauden sitzen starke mittelständische Unternehmen und wichtige Arbeitgeber. Die Menschen brauchen eine verlässliche und attraktive Verbindung zu ihren Arbeitsplätzen – genau dafür steht die Staudenbahn.“ Gerade für den ländlichen Raum sei eine leistungsfähige Schienenanbindung entscheidend, sagte Sailer: „Wer den ländlichen Raum stärken will, muss ihn gut anbinden. Die Staudenbahn ist ein Schlüsselprojekt für Pendlerinnen und Pendler, für unsere Betriebe und für die Lebensqualität vor Ort.“

    Viele Fragen nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs

    Auch Verkehrsminister Christian Bernreiter bekannte sich klar zur Reaktivierung der Strecke. Hintergrund des Treffens war unter anderem das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. März, mit dem die Deckelung der Trassenentgelte im Schienenpersonennahverkehr für rechtswidrig erklärt wurde. Trassenentgelte sind die Gebühren, die Eisenbahnverkehrsunternehmen an den Betreiber der Schieneninfrastruktur zahlen müssen, wenn sie einen Streckenabschnitt nutzen. Um zu verhindern, dass die Trassenentgelte zu stark ansteigen und damit den öffentlichen Nahverkehr verteuern, hatte der deutsche Gesetzgeber eine Obergrenze eingezogen.

    Lässt Gerichtsurteil die Kosten steigen?

    Durch die Aufhebung dieser Deckelung könnten die Trassenpreise im Nahverkehr deutlich steigen. Da die Regionalisierungsmittel der Bundesländer für den Betrieb der Züge aber nicht ausreichen, um extreme Preissprünge aufzufangen, drohen Abbestellungen von Zugverbindungen oder höhere Ticketpreise. „Mein Wort gilt. Das EuGH-Urteil zu den Trassenentgelten ändert nichts an meinem Einsatz für die Staudenbahn und den Schienennahverkehr in Bayern“, erklärte Bernreiter. Zugleich machte der Minister deutlich, dass der Bund nun gefordert sei: „Ohne eine ausreichende und verlässliche Finanzierung durch den Bund werden wir die zusätzlichen Herausforderungen nicht bewältigen können. Dafür werde ich mich in Berlin mit Nachdruck einsetzen.“ Landrat Sailer begrüßte die klare Unterstützung des Freistaats: „Das ist ein wichtiges Signal an die Menschen in den Stauden. Der Freistaat steht zu seiner Zusage – und wir werden weiter gemeinsam daran arbeiten, dieses Projekt erfolgreich umzusetzen.“

    Landrat Martin Sailer (links) und Christian Bernreiter, Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, setzen sich weiter für die Reaktivierung der Staudenbahn ein.
    Landrat Martin Sailer (links) und Christian Bernreiter, Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, setzen sich weiter für die Reaktivierung der Staudenbahn ein. Foto: Julia Pietsch

    Rund 65 Millionen Euro soll die Reaktivierung der Staudenbahn auf der Strecke zwischen Gessertshausen und Langenneufnach kosten. Das Projekt soll zum Großteil aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bezahlt werden. Die Bahn soll frühestens Ende 2028 wieder fahren. Für Fahrgäste bedeutet das: Sie können in Zukunft in etwa 40 Minuten von Langenneufnach häufig umsteigefrei den Augsburger Hauptbahnhof erreichen.

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