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Schwabmünchen
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Tempo 30 in Klosterlechfeld: Verkehrssicherheit für Fußgänger verbessert!

Klosterlechfeld

In Klosterlechfeld gilt jetzt überall Tempo 30

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    In der Klosterlechfelder Ortsmitte gilt jetzt Tempo 30.
    In der Klosterlechfelder Ortsmitte gilt jetzt Tempo 30. Foto: Hieronymus Schneider

    Seit Jahren wird bei den Bürgerversammlungen über die hohe Verkehrsbelastung auf der Ortsdurchfahrtsstraße geklagt. Fußgänger könnten wegen der hohen Geschwindigkeit der Autofahrer nicht sicher über die Straße gehen. Bisher scheiterten alle Bemühungen der Gemeinde an der Richtlinie, dass auf Kreisstraßen ein Tempolimit von 30 km/h nur im Bereich von Kindergärten, Schulen oder Seniorenheimen zulässig sei. Durch die Initiative „Lebenswerte Städte“, der sich rund 500 Kommunen angeschlossen hatten, wurde das Straßenverkehrsgesetz 2024 geändert. Dadurch wurde es möglich, dass nun in der Ortsdurchfahrt der Schwabmünchner Straße (Kreisstraße A 19) von der Fußgängerampel bei der Wallfahrtskirche bis zum Bahnübergang die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gilt. Die Verkehrsschilder wurden bereits aufgestellt. Links und rechts von der Schwabmünchner Straße bestehen schon seit langem 30 km/h-Zonen. Somit darf in ganz Klosterlechfeld nur noch mit Tempo 30 gefahren werden.                                 

    Diese Bürgeranträge werden abgelehnt

    Im Gemeinderat wurde über die bei der Bürgerversammlung von Stefan Randelzhofer eingebrachten Anträge entschieden. In drei Teilanträgen forderte Randelzhofer, dass bei der Bauleitplanung auf das beschleunigte und vereinfachte Verfahren verzichtet werde und die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden müsse. Außerdem solle der Schutz des Baumbestandes bei Bebauungsplänen Priorität bekommen und keine Gebäude mit mehr als zweieinhalb Vollgeschossen vorgesehen werden. Alle drei Teilanträge wurden einstimmig abgelehnt, weil sie eine Vorwegbindung des Gemeinderates bedeuten würden.

    Kosten für Wohnmobilstellplatz werden erörtert

    Bei der Frage, ob das bisher als Lastwagen-Abstellplatz genutzte Teilstück der alten B 17 zwischen den Bahngleisen und der Sportanlage als Wohnmobilstellplatz genutzt werden soll, werden noch die auf die Gemeinde zukommenden Kosten ermittelt. Es liegt ein Angebot der Firma Camping Car Park vor, die den Stellplatz nach ihrem in Frankreich und Baden-Württemberg bereits erprobten Konzept betreiben will. Die Gemeinde müsse aber die Wasser- und Stromversorgung sowie die Grauwasserentsorgung in den Kanal herstellen. Zweiter Bürgermeister Erwin Mayer sprach sich dafür aus, dieses Projekt in Angriff zu nehmen: „Wohnmobil-Stellplätze wären ideal zur Aufbesserung dieses Platzes und als touristischer Anziehungspunkt geeignet. Wir sollten dafür etwas investieren.“ Natascha Weyer vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld sagte zu, die Kosten zeitnah zu verifizieren. Danach wird sich der Gemeinderat wieder mit dem Projekt befassen.

    Bürgermeister Rudolf Schneider gab bekannt, dass die Fortschreibung des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für das Lechfeld mit der Planungswerkstatt am 13. Mai im Gemeindesaal der Versöhnungskirche Lechfeld stattfindet. Daran nehmen die Gemeinderäte aller Gemeinden des Lechfelds teil. In der Gemeinderatssitzung stellte die St. Gregor-Jugendhilfe ihre Tätigkeiten und Angebote in Klosterlechfeld vor. Ebenso wurde der Stromspar-Check und die kostenfreie Energieberatung für Haushalte mit geringem Einkommen durch Peter Wyss vom Caritasverband Schwabmünchen erläutert.

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    1 Kommentar
    Horst Kadrnoschka

    Wenn ich das richtig im Kopf habe, hat das der Gemeinderat beschlossen. Sollte aber komplett vom Rathaus bis alte Sparkasse gelten. So wie das jetzt aber umgesetzt wurde, gilt die 30 in beiden Richtungen nur bis über den Fußgängerüberweg beim Rathaus. Das heißt, in Richtung Untermeitingen nur vom Rathaus bis Einmündung Elias-Holl-Str. (Bäckerei) und in der Gegenrichtung von der Ampel bis Rathaus (das wird noch ehesten dem Beschluss gerecht). Begründung: Geschwindigkeitsbeschränkungszeichen in Kombination mit einem Gefahrzeichen lassen die Beschränkung automatisch mit dem passieren der Gefahrenstelle (hier Fußgängerüberweg) enden. Auch gilt nach wie vor nicht in ganz Klosterlechfeld die 30km/h. Von der Schwabmünchner Str./Einmündung Tannenstr. bis zur Ampel, und die ganze Schwabstadler Str. bis kurz vor dem Kreisel B17 gilt 50 Km/h.

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