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Ungleichgewicht bei Windkraftstandorten: BN fordert gerechte Verteilung im Regionalplan

Landkreis Augsburg

Windkraft: Standorte müssen fair verteilt sein

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    Wo dürfen neue Windkraftanlagen gebaut werden? Darum geht es im Regionalplan Augsburg.
    Wo dürfen neue Windkraftanlagen gebaut werden? Darum geht es im Regionalplan Augsburg. Foto: Philipp von Ditfurth, dpa

    Es herrscht Goldgräberstimmung bei Investoren und in der Branche für Windkraftanlagen. Doch kaum einer weiß, wo geschürft werden darf. Genau darauf zielt die Ausweisung der Vorranggebiete in der Region ab. Was der Bund Naturschutz, immerhin der größte Umweltschutzverband Bayerns, herausgearbeitet hat: Es besteht bei möglichen Standorten für Windkraftanlagen ein Ungleichgewicht zwischen dem Landkreis Augsburg und dem Landkreis Aichach-Friedberg. Der Planungsverband mit dem Regionalplan muss eingreifen.

    Warum nicht gleich die komplette Fläche?

    Der Regionalplan ist ein Steuerungsinstrument und gleichzeitig ein Bindeglied zwischen der örtlichen Planung der Städte und Gemeinden und dem übergeordneten Landesentwicklungsprogramm Bayern. Das sieht bis Ende 2027 mindestens 1,1 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiet für Windenergie vor. Warum nicht gleich die 1,8 Prozent ausgewiesen werden, die es bis Ende 2032 sein sollen, erschließt sich nicht. Was nach der aktuell laufenden Fortschreibung wie ein Nachbessern wirkt, dürfte viele Menschen verunsichern.

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