Aus dem ehemaligen türkischen Supermarkt im Gewerbegebiet an der Königsbrunner Straße hätte ein Bethaus werden sollen. Eine Freikirchliche Gemeinschaft aus Augsburg hätte das Gebäude erwerben wollen, um dort Gottesdienste abzuhalten. Der Bobinger Bauausschuss verweigerte allerdings die Zustimmung zur Bauvoranfrage, mit der die Nutzungsänderung beantragt wurde.
Zur Begründung hieß es im Stadtrat, dass das Gebiet hauptsächlich dem produzierenden Gewerbe vorbehalten bleiben soll. Im Bebauungsplan seien Versammlungsstätten und Vergnügungseinrichtungen ausgeschlossen worden.
Bauausschuss will keine weitere Ausnahme erlauben
Kirchliche Einrichtungen wären in Ausnahmefällen zulässig. Da es in dem Bereich bereits einige Ausnahmen gebe, sei es letztlich, wenn der Charakter des Gebietes erhalten bleiben soll, schwierig, weitere Ausnahmen zuzulassen. Ob das beantragte Bethaus, das von einem gemeinnützigen Verein betrieben werden sollte, als Versammlungsstätte oder als kirchliche Einrichtung gesehen werden kann, ließ der Bauausschuss offen.
Reichen die Stellplätze aus? Ausschuss hat eine Befürchtung
Auch die Frage nach den Stellplätzen bereitete den Stadträten Kopfzerbrechen. Denn für die Nutzung als Gebetsstätte würden die vorhandenen Stellplätze wohl kaum ausreichen. Dies könnte „in dem Bereich zu steigendem Parkdruck“ während der Gottesdienstzeiten führen. Die Stadt hätte dabei kaum Möglichkeiten, auf die Parksituation Einfluss zu nehmen. Letztlich wurde der Antrag abgelehnt.
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