Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Geschichte: Das hat es mit der Reichskriegsflagge auf sich

Geschichte
29.09.2020

Das hat es mit der Reichskriegsflagge auf sich

Eine Reichskriegsflagge auf einem Neonazi-Aufmarsch.
Foto: dpa (Archiv)

In Bayern soll die umstrittene Flagge verboten werden. Welche Bedeutung sie hat und warum sie heute auf Corona-Demonstrationen geschwenkt wird.

Diese Bilder – man kennt sie mittlerweile. Von NPD-Kundgebungen, aus Fernsehberichten über die rechtsextremistische Szene und – ganz aktuell – von Demonstrationen gegen die Corona-Auflagen. Auf diesen Bildern, von denen hier die Rede ist, sind schwarz-weiß-rote Reichsflaggen zu sehen. Auf manchen – nämlich den sogenannten Reichskriegsflaggen – prangen zusätzliche Symbole. Und genau um diese Flaggen ist nun eine Debatte entbrannt.

Reichskriegsflaggen sollen, das hat Markus Söder beim CSU-Parteitag verkündet, in Bayern verboten werden. "Mit einer solchen Flagge zeigt man nämlich seine klare Ablehnung und auch Distanz zu unserer Demokratie", sagte Söder. "Wir lassen unsere freiheitliche Demokratie nicht von Rechtsradikalen kapern."

Die Reichskriegsflagge existiert seit 1867 in verschiedenen Darstellungsformen. Beliebt unter Neonazis ist der Bundesanstalt für politische Bildung zufolge die ursprüngliche Variante mit schwarzem Kreuz, in dessen Mitte ein Kreis mit dem Reichsadler sowie in der oberen linken Ecke das Eiserne Kreuz auf schwarz-weiß-rotem Hintergrund abgebildet sind.

Eine Variante der Reichskriegsflagge ist bereits bundesweit verboten

Die Reichskriegsflagge war die offizielle Kriegsflagge der Streitkräfte des Deutschen Reiches ab 1871. Bundesweit verboten ist jetzt schon die Verwendung der Reichskriegsflagge der Nationalsozialisten, die den Adler in der Mitte durch ein Hakenkreuz ersetzt hatten. In einer der anderen historischen Versionen kann die Reichskriegsflagge bisher nur unter besonderen Umständen sichergestellt werden. Laut Verfassungsschutz ist das zum Beispiel der Fall, "wenn die Flagge Kristallisationspunkt einer konkret drohenden Gefahr ist".

Der Augsburger Historiker Reinhold Forster erklärt, was es mit den Farben auf sich hat: "Schwarz-Weiß-Rot steht für das Deutsche Kaiserreich von 1871 bis 1918, eine konstitutionelle Monarchie. Das heißt, es gab zwar einen Reichstag, der aber relativ wenig Mitspracherechte hatte. Die Kaiser, insbesondere Kaiser Wilhelm II. verachteten das Parlament." Die Farbkombinationen Weiß-Schwarz und Rot-Weiß waren schon vor dem Kaiserreich in der deutschen Geschichte verankert. Die Kombination Weiß-Schwarz trat häufig in Verbindung mit Preußischen Wappen auf, Rot-Weiß bei der Hanse. Über die letzten zwei Jahrhunderte lösten sich die beiden Flaggen Schwarz-Weiß-Rot und Schwarz-Rot-Gold immer wieder gegenseitig ab.

Als "Schwarz-Rot-Senf" verunglimpft

Schwarz-Rot-Gold war ab 1817 ein Erkennungszeichen der deutschen Burschenschaft. Sie kämpften für politische Freiheiten und die Einheit Deutschlands. Im Revolutionsjahr 1848 waren das auch die Farben der Frankfurter Nationalversammlung.

Doch erst die Weimarer Republik übernahm die schwarz-rot-goldene Flagge. "Rechtskonservative und rechtsradikale Kräfte lehnten während der Weimarer Republik aber Schwarz-Rot-Gold ab, verunglimpften sie auch als ‘Schwarz-Rot-Senf’, vor allem griffen sie selbst immer wieder auf die kaiserlichen Farben zurück." Im Jahr 1933 war Schwarz-Weiß-Rot die offizielle Flagge neben der Hakenkreuzfahne. Erst am 15. September 1935, mit dem Reichsflaggengesetz, wird die Hakenkreuzfahne zur alleinigen Flagge des "Dritten Reichs" erhoben. "Die Nationalsozialisten griffen auf die Farbkombination Schwarz-Weiß-Rot zurück, die sich in der Hakenkreuzfahne wiederfindet. Republikanische schwarz-rot-goldene Fahnen wurden verboten und verbrannt", sagt Forster.

Erst mit der Gründung der Bundesrepublik besann sich der Parlamentarische Rat wieder auf die demokratische Tradition der Weimarer Republik. Artikel 22 des Grundgesetzes bestimmt: "Die Bundesflagge ist Schwarz-Rot-Gold." Heute schwenken rechtsnationalistische Verbände häufig die alte Reichsflagge – oder eben die Reichskriegsflagge, auf der das Eiserne Kreuz zu sehen ist.

Die Mehrheit ist für ein Verbot der Reichskriegsflagge

67,9 Prozent der Bayern sprachen sich in einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey für unsere Redaktion dafür aus, das Tragen der Reichskriegsflagge zu verbieten. 22,2 Prozent lehnten ein Verbot ab. Der Rest ist unentschieden. Damit liegen die Bayern im bundesweiten Trend: 69,5 Prozent aller befragten Bundesbürger sprachen sich für ein Verbot aus, 21 Prozent dagegen. Nur Wähler der Alternative für Deutschland entschieden sich deutlich anders: 75,2 Prozent der AfD-Anhänger lehnten ein Verbot der Flagge ab.

Das könnte Sie auch interessieren:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

29.09.2020

Bei mir hängt jetzt eine Überdimensionale in der Straße, nicht so toll, vorallem für die nicht deutschen Nachbarn.
Daher bin ich voll dafür.

29.09.2020

Jetzt erkennt man wenigstens schon von weitem, dass hier Demokratiegegner hausen.

29.09.2020

Wenn diese "Demonstranten" künftig die schwarz/rot/goldene Fahne schwenken, wird diese dann auch verboten? ich meine ja nur. Last diese "Spinner" doch mit der Reichskriegsflagge rumrennen, dann erkennt man sie wenigsten schon von weitem!