Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Specials Redaktion
  3. Rätselhafte Orte
  4. Rätselhafte Orte: Was das Bobinger Büble angestellt haben soll

Rätselhafte Orte
28.07.2017

Was das Bobinger Büble angestellt haben soll

Foto: Susanne Rummel

"So geht's in Bobingen zu!" - Dieser simple Satz wird in Bobingen vielfach gedeutet, ist kriminalistisch geklärt und durch einen Burschen verewigt.

Direkt an der großen Kreuzung am Kirchplatz in Bobingen sitzt in Stein gehauen ein Bürschlein, schaut verschmitzt und streicht einen Finger unter der Nase durch. Die Sage vom Bobinger Büble ist hier bis heute bekannt. Seinen Satz "So geht’s Bobingen zu!" kann man öfter hören - egal, ob damit auf Eigenheiten der Bobinger oder am Stammtisch auf Entscheidungen im Rathaus angespielt wird.

Der Satz geht zurück auf Erzählungen, die aus der Zeit um 1800 stammen und um 1970 Anlass für kriminalistische Nachforschungen waren. Rätsel und Missverständnisse verursachte allein die Deutung des Satzes: Ist es in Verbindung mit der Fingerbewegung eine Richtungsweisung oder eine Kommentierung?

Die Antwort: Es steckt mehr dahinter. So fand es um 1970 der Bobinger Polizist und spätere Kripochef von Bremen, Dr. Herbert Schäfer, heraus. Dass die Sage später umgedeutet und zum moralischen Fingerzeig benutzt wurde, ist hingegen eine Erkenntnis des früheren Kreisheimatpflegers Professor Walter Pötzl. Und es fanden sich noch mehr rätselhafte Spuren, die bis zu den berühmten Sieben Schwaben führen, aber nicht belegbar sind.

Ein Bursche aus Bobingen soll ein uneheliches Kind gezeugt haben

Der Kern der Geschichte geht von einem moralischen Vergehen eines jungen Burschen aus Bobingen aus. Er soll eben um 1800 mit einer Magd ein uneheliches Kind gezeugt haben, was damals ein Fall für die Justiz war. Der junge Bobinger wollte einer Strafe entgegen und suchte Rat bei einem weit gereisten, erfahrenen Mann in Augsburg. Der riet dem Angeklagten, sich einfältig zu stellen und auf jede Frage des Richters nur zu antworten: "So geht’s Bobingen zu!" Gleichzeitig solle er sich mit der Hand unter der Nase entlangfahren. Diese Rolle könne der Bobinger am besten spielen und durchhalten.

Foto: Bosch

Der Bursche eilte nach Hause, übte Spruch und Geste, bis sie ihm zur zweiten Natur wurden: "So geht’s Bobingen zu!" Vor Gericht spielte er seine Rolle so vollendet, dass der Richter voller Mitleid für den armen Tölpel diesen freisprach. Sogleich eilte der erleichtert und froh zu seinem Augsburger Ratgeber und berichtete vom Erfolg seines Bauerntheaters. Nun aber forderte der Winkeladvokat unvorhergesehen ein Honorar und das wollte der sparsame Bobinger nicht zahlen. Deshalb probierte er das bewährte Rezept gleich wieder aus, stellte sich dumm: "So geht’s Bobingen zu!" Und wischte sich triumphierend die Nase. So hatte ein kleiner Gauner einen anderen Gauner geprellt.

Der Richter erfuhr, dass er getäuscht worden war

Aus späterer Zeit stammt eine erweiterte Version. Demnach konnten beide den Mund nicht halten und bald sprach jedermann über den doppelten Streich. So erfuhr auch der Richter, dass er getäuscht worden war, und ließ beide verhaften, um sie zum Tode am Galgen zu verurteilen. Dem Vernehmen nach sollen beide umgehend nach Bannacker zur Hinrichtung gefahren worden sein. So ging es für beide nun "Bobingen zu", aber in anderer Weise ... Ganz so kann es nicht gewesen sein, fand knapp 200 Jahre später Pötzl heraus: In Bannacker stand nie ein Galgen. Wenn, dann könnte Burgwalden gemeint sein. Vermutlich aber sei das böse Ende später aus moralischer Überlegung hinzugedichtet worden, um den verwerflichen Anlass des ersten Prozesses in Erinnerung zu rufen und das Büble nicht ungeschoren davonkommen zu lassen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.