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  3. Serbischer Tennisstar: Falschangaben & Testfehler? Kein Ende um Djokovic-Debatte

Serbischer Tennisstar
12.01.2022

Falschangaben & Testfehler? Kein Ende um Djokovic-Debatte

Novak Djokovic war in der vergangenen Woche die Einreise nach Australien verweigert worden.
Foto: James Ross/AAP/dpa

Novak Djokovic bestreitet absichtliche Falschangaben und die Gefährdung anderer Menschen. Fehler im Umgang mit seinem positiven Corona-Testergebnis räumt er jedoch ein.

Trotz seiner halbherzigen Entschuldigungen gerät Novak Djokovic im Corona-Krimi um die Einreise nach Australien weiter in Bedrängnis.

Ein Bericht über mögliche Ungereimtheiten bei der Datierung seines positiven Corona-Tests sorgte am Mittwoch für neuen Wirbel. Zudem räumte der Tennis-Weltranglisten-Erste aus Serbien eine "Fehleinschätzung" ein, dass er trotz seines Covid-19-Befundes zu einem Interview samt Foto-Shooting erschien.

Die falschen Angaben auf seinem Einreiseformular bezeichnete Djokovic jedoch als "menschlichen Fehler" seines Agenten, "der sicher nicht absichtlich" geschehen sei. Die Mutter des 34 Jahre alten Topsportlers wandte sich in pathetischen Worten an die australische Regierung.

Entscheidung nicht vor Donnerstag

Was wirklich geschehen ist in den vergangenen Tagen und Wochen, ist noch immer unklar. Und so war auch am zweiten Tag nach dem vielbeachteten Richterspruch in Melbourne und dem siebten Tag nach der zunächst verweigerten Einreise offen, ob der nicht gegen das Coronavirus geimpfte Djokovic im Land bleiben und bei den Australian Open zur Titelverteidigung antreten darf oder ausreisen muss. Einem Medienbericht zufolge sollte eine Entscheidung darüber nicht vor Donnerstag fallen. Noch immer konnte der australische Einwanderungsministers Alex Hawke den Daumen heben oder senken.

Die Organisatoren des ersten Grand-Slam-Turniers der neuen Saison luden inmitten all der Irrungen und Wirrungen für Donnerstag zur Auslosung (mit Djokovic als Nummer eins der Setzliste) ein und wiesen auf ein öffentliches Training des neunmaligen Melbourne-Siegers und 20-maligen Grand-Slam-Champions um 14.15 Uhr Ortszeit hin. Dieser meldete sich erstmals seit seiner Landung in einem längeren Statement auf Instagram zu Wort und wehrte sich vor allem gegen zwei Vorwürfe: Weder habe er absichtlich eine falsche Angabe gemacht zu seinem Reiseverhalten in den 14 Tagen vor dem Flug nach Melbourne, noch habe er im Wissen seines positiven Coronatests im Dezember eine Veranstaltung mit Kindern besucht und sich dort ohne Maske bewegt.

Djokovic bezeichnete die "Fehlinformationen", die korrigiert werden müssten, als "verletzend und beunruhigend für meine Familie". Er wolle darauf hinweisen, dass er sich sehr um die Sicherheit anderer und das Einhalten von Testvorgaben bemüht habe. Es sei ihm wichtig gewesen, all dies klarzustellen, aber er werde sich aus Respekt vor der australischen Regierung nicht weiter zu den Vorkommnissen äußern.

"Eine Fehleinschätzung"

Dass er bei einem Interview mit der französischen Sportzeitung "L'Equipe" am 18. Dezember 2021 bereits von seinem positiven Testergebnis wusste und den Termin dennoch nicht absagte, kommentierte er so: "Obwohl ich nach dem Interview nach Hause bin und mich für die vorgeschriebene Dauer in Isolation begeben habe, war das, nach genauerem Nachdenken, eine Fehleinschätzung und ich sehe ein, dass ich diese Verpflichtung hätte verschieben sollen."

Doch selbst um die Daten gibt es Debatten. So schreibt "Der Spiegel", dass der positive Coronatest, den Djokovic bei seiner Einreise vorgelegt hat und der der Grund für die Ausnahmegenehmigung war, möglicherweise an einem anderen Tag durchgeführt worden sein könnte. Demnach solle der von den Djokovic-Anwälten vorgelegte PCR-Test in einer serbischen Datenbank auf ein späteres Datum datiert sein und nicht vom 16. Dezember stammen - wie von Djokovic behauptet.

Djokovic war in der vergangenen Woche am Flughafen in Melbourne die Einreise nach Australien verweigert worden, weil er nicht gegen das Coronavirus geimpft ist und den Behörden die Dokumentation seiner medizinischen Ausnahmegenehmigung nicht ausreichte. Weil die Grenzbeamten ihm allerdings nicht die vereinbarte Zeit zur Klärung gaben, wurde die Entscheidung vor Gericht am Montag gekippt.

Minister Hawke hat sich seither vorbehalten, von seinem persönlichen Recht Gebrauch und Djokovics Visum dennoch ungültig zu machen. Einem Bericht der australischen Nachrichtenagentur AAP zufolge hätten neue Informationen der Anwälte von Djokovic den Zeitrahmen für diese Entscheidung verschoben, teilte das Büro des Politikers mit. Weitere vorgelegte Dokumente könnten sich als relevant erweisen, hieß es.

Fehlerhaftes Einreiseformular

Dass in seinem Einreiseformular fälschlicherweise angegeben wurde, er sei in den 14 Tagen vor seinem Flug nach Australien nicht gereist, schrieb Djokovic seinem Agenten zu. Bei der Veranstaltung mit Kindern, bei der er am 17. Dezember und damit laut vorheriger Angaben in den Gerichtsdokumenten einen Tag nach "Test und Diagnose" ohne Maske aufgetreten war, habe er von dem positiven Resultat noch nichts gewusst. Er habe am 16. Dezember einen negativen Antigentest gemacht und aus reiner Vorsicht auch noch einen PCR-Test. "Ich hatte keine Symptome und fühlte mich gut, und ich erhielt die Nachricht des positiven PCR-Tests erst nach der Veranstaltung", schrieb Djokovic.

Wäre Novak Djokovic gegen Corona geimpft, hätte er sich und allen Beteiligten das Prozedere und die Debatten erspart. Als Geimpfter hätte er einreisen dürfen und für die Teilnahme an den Australian Open keine Ausnahmegenehmigung gebraucht. So aber ergriff wieder Djokovics Mutter Dijana das Wort. "Werfen Sie ihn nicht raus. Er ist kein Politiker, er ist ein Tennisspieler. Er ist kein Krimineller, er ist doch kein Mörder", sagte sie dem Sender Channel 7.

Sie könne kaum noch schlafen. "Wenn er gesund ist und sein PCR-Test negativ ist, warum kann er nicht spielen?", fragte sie. "Wir beten alle, dass er bleiben darf." Dass ihr Sohn nicht gegen Corona geimpft sei, sei seine "eigene Lebensphilosophie". Jeder Mensch auf der Welt habe die Möglichkeit, diese Wahl zu treffen, "das ist ein Menschenrecht".

© dpa-infocom, dpa:220112-99-675364/10 (dpa)

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