Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Sport
  3. Glosse: Abendkicks? Nicht mit dem SC Freiburg

Abendkicks? Nicht mit dem SC Freiburg

Glosse Von Florian Eisele
23.10.2019

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Abendspiele im neuen Freiburger Stadion verboten sind. Das ist vor allem eines: eine Chance.

Beim SC Freiburg läuft es sportlich derzeit wie am Schnürchen: Die Mannschaft steht blendend da und mischt im Rennen um die Europapokal-Plätze mit. Zur Aufbruchstimmung passt, dass der Verein ein neues Stadion bauen lässt, das zur kommenden Saison fertig sein soll. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg trübt die Euphorie nun ein wenig: Dieses besagt, dass im neuen Stadion aus Lärmschutzgründen ab 20 Uhr nicht mehr gekickt werden darf. Auch am Sonntag zwischen 13 und 15 Uhr müssen die Ruhezeiten eingehalten werden. Geklagt hatten Anwohner des nahegelegenen Stadtteiles Mooswald.

Das Urteil kollidiert geringfügig mit den Anstoßzeiten der Bundesliga: Freitag- und Montagspiele scheiden ebenso aus wie Kicks am Samstagabend oder Sonntagmittag. Und die Sache mit dem Europacup könnten sich die Freiburger in der 130 Millionen Euro teuren Arena sogar ganz abschminken. International wird um 18.55 Uhr und 21 Uhr angestoßen – nicht zu machen mit der Ruhe im Breisgau.

Freiburg gegen Düsselorf - in Kuala Lumpur könnte das zum Straßenfeger werden

Es ist anzunehmen, dass die Post des Verwaltungsgerichts in der Führungsmannschaft des SC Freiburg für deutlich erhöhten Blutdruck gesorgt hat. Dabei müssen SC-Lenker das Urteil nur als das begreifen, was es ist: eine Chance.

Denn mit dieser Argumentationshilfe in der Hinterhand stehen den Freiburgern völlig neue Marketingzeiten offen. Natürlich kann man nicht immer am Samstagnachmittag spielen. Aber wenn der Abendtermin ausscheidet – wie wäre es denn mit Sonntags um 9 Uhr? Diese Anstoßzeit wäre mit dem Gerichtsurteil konform – und würde die Fans in, sagen wir mal, Malaysia jubeln lassen. Dort wäre der Kick dann um 15 Uhr zu sehen – also zur besten Sendezeit. Freiburg gegen Düsseldorf wäre endlich auch in Kuala Lumpur der Straßenfeger, der er im deutschen Bundesgebiet heute schon ist. Und die Europapokalzeiten erst! Dienstags um halb zehn in Deutschland – das würde dann auch bedeuten: Freiburg gegen Krasnodar.

Einzige Voraussetzung: Die Verbände DFL und Uefa müssen mitspielen. Aber wenn eine Fußball-WM im Winter stattfinden kann, sollte auch das möglich sein.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.