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Interview
09.12.2020

Augsburger Jurist über Antidopinggesetz: "Jetzt wird es ernst"

Wenn der Zoll ein Mal im Jahr die sichergestellten Dopingmittel präsentiert, schaut das beeindruckend aus. Bei der Suche und Verfolgung der Doper sieht Michael Kubiciel aber noch erhebliches Potenzial.
Foto: Anne Wall

Exklusiv Der Augsburger Strafrechtler Michael Kubiciel hat das Antidopinggesetz unter die Lupe genommen. Vieles sei gut daran, aber längst nicht alles. Noch gehen zu oft die Falschen ins Netz.

Wie kommt man zu der Ehre, im Auftrag des Bundestages ein Gesetz zu überprüfen?

Michael Kubiciel: Das Bundesjustizministerium hat einige Experten in diesem Bereich angeschrieben und um Bewerbung gebeten. Darunter war auch ich, da ich mich in der Vergangenheit mit Korruption im Sport befasst hatte. Da ich kein Kriminologe bin, habe ich meine Kollegin Elisa Hoven von der Uni Leipzig gefragt, ob wir uns als Team bewerben wollen. Wir haben ein Konzept eingereicht, dann gab es einen mehrstufigen Auswahlprozess, und am Ende hat man sich für uns entschieden.

Klingt nach einer Art Ritterschlag …

Kubiciel: Wir haben uns jedenfalls sehr gefreut, auch wenn man uns gleich zu Anfang sehr sportliche Fristen für die Studie gesetzt hat.

Wie aufwendig war die Studie in der Praxis?

Kubiciel: Kurz vor Weihnachten im letzten Jahr habe ich mich auf einer Zugfahrt zur Schwerpunktstaatsanwaltschaft Freiburg gefragt, ob wir das schaffen. Die Staatsanwaltschaften in Deutschland hatten uns über 500 Verfahrensakten gemeldet, die sie für einschlägig hielten. Zudem hatten wir noch rund 20 Experteninterviews zu führen. Aber je mehr Akten man gesehen hat, umso schneller stellt man fest, ob eine Akte einschlägig ist. Am Ende waren nur rund 100 einschlägig.

Laut Kubiciel weist das Antidopinggesetz eine Schieflage auf

Was waren die wichtigsten Erkenntnisse Ihrer Arbeit?

Kubiciel: Grundsätzlich ist das Antidopinggesetz ein wichtiger Schritt nach vorne. Schon die bloße Existenz des Gesetzes hat die Aufmerksamkeit sowohl der Staatsanwaltschaften als auch der Sportverbände auf das Doping gelenkt. Allen Beteiligten, vor allem den Sportlern, hat es signalisiert: Es wird jetzt ernst. Doping ist keine Erscheinung mehr, die allenfalls Sanktionen von Sportverbänden nach sich zieht, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen hat. Die zweite Erkenntnis war jedoch, dass die Anwendung des Gesetzes eine Schieflage aufweist.

Der Augsburger Strafrechtler Michael Kubiciel Strafrechtler ist beauftragt, Verbesserungsvorschläge zum Antidopinggesetz zu machen.
Foto: privat

Inwiefern?

Kubiciel: Ein Großteil der Ressourcen fließt in die Verfolgung von Bodybuildern, die Dopingmittel besitzen, ohne jemals an Wettkämpfen teilzunehmen, geschweige denn zum Spitzensport zu gehören. Das sind Personen, die aus ästhetischen Gründen dopen, sich einfach aufpumpen wollen. Sie schädigen weder die Integrität des Sports noch die Gesundheit anderer, sondern sich selbst. Sie besitzen die Mittel auch nicht, um diese weiterzugeben oder damit Handel zu treiben, sondern zur Selbstnutzung. Fälle aus dem Wettkampf- oder Spitzensport waren hingegen unterrepräsentiert. Diese Verfahren enden zudem fast ausnahmslos mit einer Einstellung. Der Nachweis von Selbstdoping durch Wettkampfsportler ist extrem voraussetzungsreich. Und da er-sparen sich manche Staatsanwaltschaften aufwendige Ermittlungen, wenn sie glauben, dass das Unrecht gering ist oder die Ermittlungen ohnehin zu nichts führen. Sie stellen das Verfahren dann oft umstandslos ein.

Was müsste sich ändern?

Kubiciel: Der Gesetzgeber sollte unter anderem dafür Sorge tragen, dass die Ressourcen der Staatsanwaltschaften stärker auf strafwürdige Fälle fokussiert werden. Daher könnte man die Menge von Dopingmitteln, ab denen sich Bodybuilder strafbar machen, anheben. Denn das Gesetz will diese Personen nur be-strafen, wenn die Vermutung besteht, dass sie die Mittel weitergeben oder damit Handel treiben. Daher sollte ein Fund kleinerer Mengen an Dopingmitteln zur Selbstnutzung kein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen, solange es keine Wettkampfsportler betrifft. Zudem sollte der Nachweis des Selbstdopings bei Wettkampfsportlern erleichtert werden.

Im Antidopinggesetz gibt es noch Widersprüche, die aufzulösen sind

Wie könnte das aussehen?

Kubiciel: Momentan macht sich nicht jeder dopende Wettkampfsportler strafbar, sondern nur diejenigen, die mit dem Sport Einnahmen in nicht unerheblicher Höhe erzielen oder einem sogenannten Testpool angehören. Das ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Finanzermittlungen sind ausgesprochen aufwendig, und zu einem Testpool gehören nur relativ wenige Sportler. Dopen beispielsweise Athleten bei der deutschen Meisterschaft im Judo, machen sich nur diejenigen strafbar, die einem Testpool angehören, während alle anderen straffrei bleiben. Solche Widersprüche sollte man auflösen.

Eine wiederkehrende Forderung ist die nach einer Kronzeugenregelung, die bisher nicht in dem Gesetz enthalten ist. Was halten Sie davon?

Kubiciel: Das ist politisch verständlich, weil das keine größere Änderung des Gesetzes nach sich zieht, sondern dem Gesetz lediglich ein weiteres Element hinzufügt. Wir halten eine Kronzeugenregelung auch für wünschenswert, weil es bislang kaum Whistleblower gibt. Ein Allheilmittel ist sie aber nicht. Denn wenn ein Sportler darüber nachdenkt, ob er auspacken und von einer Kronzeugenregelung Gebrauch machen soll, wird er vor allem die sportlichen und sozialen Konsequenzen bedenken. Er fragt sich: Wer spricht in meiner überschaubaren Szene noch mit mir, wenn ich andere ans Messer liefere?

Möglicherweise kommt schon bald die Kronzeugenregelung

Wie optimistisch sind Sie, dass Ihre Vorschläge vom Gesetzgeber auch umgesetzt werden?

Kubiciel: Ich bin auf mittlere Sicht optimistisch. Denn die Ministerien haben unseren Befund und den Änderungsbedarf anerkannt. Viele Alternativen zu dem, was wir vorgeschlagen haben, sehe ich nicht. Meine Vermutung ist jedoch, dass wir bis zur nächsten Bundestagswahl keine größeren Änderungen mehr sehen werden. Nur bei der Kronzeugenregelung könnte ich mir vorstellen, dass sie noch vor der Wahl im nächsten Jahr eingeführt wird.

Die Sportverbände haben sich lange gegen ein Antidopinggesetz gewehrt …

Kubiciel: Ich habe den Eindruck, dass die Sportverbände ihren Frieden mit dem Gesetz gemacht haben. Anfangs wurde argumentiert, die Bekämpfung von Doping sei allein Angelegenheit der Sportverbände, so wie auch das Foul im Fußball vom Schiedsrichter sanktioniert wird und nicht vom Strafgericht. Aber die Verbände sind mit dem Problem überfordert, außerdem berührt Doping auch die Interessen der Gesellschaft als Ganzes. Auch die Befürchtung der Athleten, dass es zu falschen Anschuldigungen, etwa von Konkurrenten, kommt, hat sich nicht bewahrheitet. Wir haben für Manipulationen keinerlei Anhaltspunkte gefunden.

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