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Corona-Regeln
03.11.2020

Kleine Freiheiten im Lockdown: Diese Sportarten sind erlaubt

Auch in Hallen kann weiterhin Tennis gespielt werden wie hier beim TC Schießgraben. Ein Doppel allerdings nur, wenn alle vier Personen aus dem gleichen Haushalt stammen.
Foto: Ulrich Wagner

Plus Aktivitäten wie Joggen, Golfen und Tennisspielen zählen zu den Individual-Sportarten, die bis Ende November ausgeübt werden dürfen – unter strengen Regeln.

Als einen "Lichtblick" bezeichnet Jörg Ammon, der Präsident des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) den im Corona-Lockdown ausdrücklich erlaubten Sportbetrieb für Individual-, Kader- und Berufssportler. Damit bleiben auch den Amateur- und Breitensportlern bis Ende November zumindest einige Aktivitäten erhalten. Vorausgesetzt es handelt sich um keinen Mannschaftssport und jegliche Art von Gruppenbildung wird verhindert.

Denn laut der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, dürfen "Individualsportarten entweder allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden". Dazu zählen Sportarten im freien öffentlichen Raum wie Joggen, Nordic Walken, Inlineskaten und Radfahren. Schwimmen und Kanufahren in und auf öffentlichen Gewässern, aber auch Tennis, Golf und Reiten, weil deren Outdoor- und Hallen-Flächen aufgrund der Größe und der guten Luftzirkulation eine Gesundheitsgefährdung weitgehend ausschließen. Die Infektionsgefahr wird dort als so niedrig eingeschätzt, dass diese Anlagen gewissermaßen in einer Art "Notprogramm" weitergeführt werden dürfen.

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