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Chronologie
29.09.2010

Die wichtigsten Urteile zum Doping im DDR-Sport

Sechs Festnahmen bei Dopingrazzia in Italien
Foto: DPA

Im Zusammenhang mit dem systematischen Doping im DDR-Sport hat das Berliner Landgericht zwischen 1998 und 2000 eine Reihe von Urteilen gefällt. Der Vorwurf lautete jeweils auf Körperverletzung oder Beihilfe dazu durch Vergabe von Anabolika. Insgesamt gab es über 100 Prozesse. Die Nachrichtenagentur dpa dokumentiert die wichtigsten Fälle:

Vor dem Berliner Landgericht beginnt der erste Prozess um das systematische Doping von DDR-Sportlern. Angeklagt sind insgesamt sechs Trainer und Ärzte des SC Dynamo Berlin.

Vor einer anderen Kammer des Berliner Landgerichts beginnt der zweite Prozess um das DDR-Doping gegen fünf Verantwortlichen des TSC Berlin. Zum Prozessauftakt räumen alle Angeklagten ihre Beteiligung an der Vergabe von Anabolika ein.

Im zweiten Prozess um das systematische Doping im DDR-Sport stellt das Gericht das Verfahren gegen zwei Trainer des TSC Berlin gegen Zahlung einer Geldbuße ein. Wegen geringer Schuld brauchen sie nur 7500 beziehungsweise 3000 Mark zahlen.

Erstmals verurteilt ein Gericht Verantwortliche des DDR-Sports wegen Dopings. Das Berliner Landgericht verhängt gegen zwei frühere Ärzte und einen Trainer des TSC Berlin Geldstrafen wegen Körperverletzung beziehungsweise Beihilfe dazu in Höhe von 7000 bis 27 000 Mark.

Zum zweiten Mal spricht das Berliner Landgericht Verantwortliche des DDR-Leistungssport wegen Dopings schuldig. Ein früherer Trainer vom SC Dynamo Berlin muss 7200 Mark Geldstrafe zahlen, ein Dynamo-Sektionsarzt 9000 Mark.

Das Berliner Landgericht stellt das Verfahren gegen einen Trainer des SC Dynamo Berlin wegen geringer Schuld gegen 5000 Mark Geldbuße ein. Auch die Verfahren gegen zwei weitere Trainer werden in den nächsten Wochen gegen 4000 und 3000 Mark Geldbuße eingestellt.

Als letzter Angeklagter des Pilotprozesses gegen Verantwortliche des SC Dynamo wird der frühere Chefarzt Bernd Pansold zu einer Geldstrafe von 14 400 Mark verurteilt.

Die Berliner Justiz teilt mit, dass gegen den früheren Direktor des Sportmedizinischen Dienstes der DDR, Dietrich Hannemann, mit Hilfe eines Strafbefehls eine Geldstrafe von 45 000 Mark verhängt wurde.

Die Berliner Justiz berichtet, dass erstmals ein Sportmediziner per Strafbefehl wegen Dopings zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden ist.

Der frühere Vizepräsident des Deutschen Turn- und Sportbundes, Horst Röder, wird mittels Strafbefehl zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Der frühere Generalsekretär des Deutschen Schwimmsportverbandes, Egon Müller, und zwei mitangeklagte Cheftrainer werden zu jeweils einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem müssen die drei je 5000 Mark Geldbuße zahlen, entschied das Berliner Landgericht.

Der frühere DDR-Schwimmverbandsarzt Lothar Kipke wird zu der bis dato höchsten Strafe wegen systematischen Dopings im DDR-Sport verurteilt. Kipke erhält eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung.

Der Sportmediziner des ASK Vorwärts Potsdam, Jochen Neubauer, wird vom Amtsgericht Potsdam zu 9000 Mark Geldstrafe verurteilt. Der Olympia-Stützpunkt kündigt Neubauer daraufhin. Auch der Fußball-Zweitligist Tennis Borussia, bei dem er als Mannschaftsarzt tätig war, trennt sich von dem Mediziner.

Die Erfurter Staatsanwaltschaft teilt mit, dass die Doping-Verfahren in Thüringen weitgehend abgeschlossen sind. Fünf Ärzte und ein Trainer wurden zu Strafen zwischen 2500 und 11 700 Mark verurteilt. 53 Ermittlungsverfahren wurden wegen geringer Schuld eingestellt.

Der langjährige DDR-Sportchef Manfred Ewald und der als zentrale Figur des Staatsdopings mitangeklagte Sportarzt Manfred Höppner werden nach 22 Verhandlungstagen zu Bewährungsstrafen verurteilt: 22 Monate Haft auf Bewährung für Ewald, 18 Monate auf Bewährung für Höppner. Beide hätten sich, so die Richter, der heimlichen Verabreichung von männlichen Hormonen - sogar an minderjährige Sportler - und damit der Beihilfe zur Körperverletzung schuldig gemacht.

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