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Justiz
28.11.2018

Es kann nur einen geben

Oliver Kahn

Streit um den Markennamen „Titan“ geht in die Verlängerung

Ist Oliver Kahn ein Titan oder sogar der einzig wahre Titan? Vor dem Landgericht München I sollte es am Dienstag um nicht weniger als die Karriere des früheren Nationaltorhüters und der langjährigen Nummer eins des FC Bayern München gehen. Kahn hatte nämlich einen Hersteller von Torwarthandschuhen verklagt – weil dieser Handschuhe mit dem Markennamen „T1tan“ vertreibt, mit der 1 für die Rückennummer der meisten Torhüter. Kahn, der selbst Handschuhe unter dem Namen „Goalplay“ verkauft, sieht Namensrechte verletzt, fordert Unterlassung und Schadenersatz. Matthias Leibitz aus Herbolzheim in Baden-Württemberg hat „T1tan“ gegründet und die Bezeichnung 2016 als europäische Marke eintragen lassen. Mit Kahn habe das damals überhaupt nichts zu tun gehabt, sagte sein Anwalt Ralph Oliver Graef vor der Verhandlung.

„Der Gründer ist Eintracht-Frankfurt-Fan und findet Oliver Kahn gar nicht gut.“ Im Übrigen sei Kahn seit Jahren „Fußball-Rentner“, habe „Titan“ selbst nie als Marke angemeldet und in einem Interview gesagt: „Ich will kein Titan mehr sein.“ Graef sagt, in seiner aktiven Zeit sei Kahn derart umstritten gewesen, dass es gar nicht möglich sei, eine positiv besetzte Marke nach ihm zu benennen. „Es hat keinen Sinn, eine Marke zu benutzen, die von vielen Leuten gehasst wird.“

Außerdem habe Kahn mit der Nationalmannschaft doch nie etwas gewonnen – und zum Ende seiner Karriere auch nicht mehr gut gehalten. Es ist eine Argumentation, über die sich Georg Mooshofer vom relativ frisch gegründeten Verband Deutscher Fußball-Historiker gewaltig ärgert. „Er war einfach der Titan“, sagt er. „Ganz eindeutig – durch seine Spielweise, durch diese Ruppigkeit.“ Dazu muss man allerdings wissen, dass er nicht nur Bayern-Fan ist, sondern ganz besonders auch Kahn-Fan.

Vor dem Landgericht wird die Verhandlung am Dienstag kurzerhand unterbrochen. Auf dem Gang verhandeln die Anwältinnen Kahns mit Anwalt Graef. Beide Seiten wollen sich gütlich einigen, lassen sie wissen. Aber sie brauchen Zeit. Das Gericht will sich deswegen Anfang März mit der Sache noch mal öffentlich befassen.

Kahn ist nicht der erste Fußballer, der zur Verteidigung seines Spitznamens vor Gericht zieht. Im Jahr 2010 urteilte das Landgericht München in einem Rechtsstreit zwischen Bastian Schweinsteiger und einem Wursthersteller und entschied: Eine Bratwurst darf nicht „Schweini“ heißen. Da sei der Fall allerdings anders gelagert gewesen, sagt Anwalt Graef. „,Schweini‘ ist einzigartig und nicht beschreibend.“ (dpa)

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