Fall Tim Wiese: Auch richtiges Bestrafen will gelernt sein
Tim Wiese parkt auf einem Behindertenparkplatz. Ein Tennis-Profi spielt lustlos. Strafe muss sein. Aber welche? Humorvolle Gedanken in unserer Kolumne.
Wenn schon bestrafen, dann aber richtig. Der Amateurfußball hat allerhand Schreckliches über den Planeten gebracht: einfallende Horden auf Mallorca, Augenkrankheiten bedingende Balltechnik, schmerzhafte Getränkekompositionen (Sechsämtertropfen-Spezi). Aber: Er hat auch gelehrt, richtig zu bestrafen.
Humorvolle Gedanken: Wie Profisportler am besten zu bestrafen sind
Im besten Falle haben Strafen einen präventiven Charakter. Sprich: Die Abschreckung ist so groß, dass lieber nicht strafrelevant gehandelt wird. Auch aus diesem Grund ist in den meisten Strafenkatalogen folgender Punkt aufgeführt: „Betrunken zum Treffpunkt erscheinen.“ Wird geahndet mit mindestens 100 Euro. Zusammen mit den 200 Euro, die ein ernst zu nehmender Amateurspieler für einen Rausch benötigt, übersteigt das die Einkommensverhältnisse der meisten Kreisligakönige. Daher: Lieber Verzicht üben – und sich nach dem Spiel vom Präsidenten aushalten lassen.
Aber nicht jedem ist die Gnade überschaubaren Talents am Ball zu eigen. Manch armer Tropf ist ein hervorragender Tennisspieler. Der ist dann eben nicht vertraut mit abschreckender Bestrafung. So wie der Australier Bernard Tomic. Er verdiente in nur 58 Minuten 45.000 britische Pfund – und stand dann doch mit leeren Taschen da. Weil er sich in der ersten Wimbledon–Runde eine Stunde lang vermöbeln ließ, entzogen ihm die Veranstalter die Prämie. Begründung: Er habe nicht die professionellen Standards verfolgt.
Was Profisportler von Amateursportlern unterscheidet
Tim Wiese wiederum hat immer noch latente Probleme, sich ins gesellschaftliche Leben einzugliedern. Als Torhüter in Bremen brachte er es zu Kultstatus – den er dank massiven Krafttrainings und einer gescheiterten Karriere als Wrestler konservierte. Er muss 25.000 Euro zahlen, weil er seinen Lamborghini auf einem Behindertenparkplatz abstellte, ein 92-Jährige dadurch nicht mehr in sein Auto einsteigen konnte und er den Rentner schließlich noch beleidigt haben soll.
Das ist ja auch ein gutes Beispiel für die sozialen Fähigkeiten der Amateurfußballer. Von denen würde keiner seinen Lamborghini auf dem Behindertenparkplatz abstellen. Befremdlich nur, warum in den Katalogen auch eine Strafe für „Pinkeln in der Dusche“ aufgeführt ist.
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