Eine südkoreanische Variante des Ringens ist nun Weltkulturerbe. Und was ist mit Fingerhakeln? Der alpenländische Volksport bringt dafür ja wohl alles mit.
Wurde aber auch Zeit. Schließlich balgen sich die Koreaner ja schon seit 5000 Jahren im Sand. 5000 Jahre aufs Kreuz legen. 5000 Jahre Schmerzen. Nun hatte die Unesco ein Einsehen. Das koreanische Ringen wurde auf die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Ein Meilenstein. Nicht aber unbedingt weil das „Ssireum“ (wie der Südkoreaner den Sport bezeichnet) nun gleichberechtigt neben dem armenischen Gruppentanz „Kochari“ oder slowakischer Dudelsackkultur auf der Liste steht. Nein, besonders schön und toll und überhaupt ganz ganz wichtig ist die Aufnahme des „Ssirum“ (wie die Nordkoreaner sagen), weil beide koreanischen Staaten den Antrag gemeinsam stellten. Die Bewerbung habe die „außerordentliche Macht des kulturellen Erbes als Förderer des Friedens und als Verbindung zwischen den Völkern“ unterstrichen, sagte Unesco-Generalsekretärin Audrey Azoulay. Kämpfen für den Frieden sozusagen.
Was die Koreaner können, können die Bayern schon lange. Denkbar, dass die zünftige Wirtshausschlägerei ebenso Aufnahme findet auf die Liste. Den Geistesmenschen der Unesco könnte es allerdings weniger gut gefallen, wenn dem ein oder anderen Zwetschgenmanderl mal ganz sachte der Maßkrug aufgesetzt wird. Dann vielleicht doch lieber auf Nummer sicher gehen. Fingerhakeln. Ein über die Landesgrenzen hinaus bekannter Sport. Also praktisch friedensstiftend zwischen Österreichern und Bayern. Betrieben von Alt und Jung. Von einigen Kapselzerrungen im Mittelfinger abgesehen kaum gefährlich für die körperliche Unversehrtheit. Dazu auch noch Ursprung der Redewendung: „Jemanden über den Tisch ziehen.“
Fingerhakeln, ein von den Ureinwohnern des Alpenlandes immer noch praktizierter Sport. Ein einfaches Regelwerk (Wie im Leben: wer über den Tisch gezogen wird, ist der Verlierer) und letztlich auch noch der Einzug in den allgemeinen Sprachgebrauch: Das ist mal wirklich kulturelles Erbe, das es zu schützen gilt. Aber nein: Deutschland bewirbt sich zusammen mit Österreich und drei anderen Ländern mit dem sogenannten „Blaudruck“, einem Verfahren zum Bedrucken von Leinen.
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