Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Sport
  3. Fußball: 50+1-Regel: Die Bundesliga muss sich neu erfinden

Fußball
09.07.2021

50+1-Regel: Die Bundesliga muss sich neu erfinden

Für viele Fans – hier die Anhänger des VfB Stuttgart – ist der Fall klar: Die 50+1-Klausel ist unverhandelbar. Nach einer Einschätzung des Kartellamtes muss die bestehende Regel aber konsequenter umgesetzt werden als bisher. Dagegen sträuben sich jene Klubs, die von Ausnahmen profitieren.
Foto: Thorsten Wagner, Witters

Die 50+1-Klausel begrenzt den Einfluss von Investoren. Das Kartellamt fordert eine strengere Auslegung. Es droht eine Zerreißprobe mit drei Vereinen – und es gibt Kritik am DFB.

Eigentlich geht es am kommenden Mittwoch in der DFL-Zentrale um nichts weniger als die Zukunft des deutschen Fußballs. Die Deutsche Fußball-Liga hat die 36 Klubs der ersten und zweiten Bundesliga zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen. Das Thema hört sich trocken an, hat es aber in sich: 50+1. Die Regel besagt, dass die Mehrheit der Stimmanteile an einem Profiklub immer beim Verein liegen müssen. Die Klausel gilt als letztes Stoppschild für den Einfluss von Investoren im deutschen Profifußball. Das Bundeskartellamt hat die Regel drei Jahre untersucht und ist Ende Mai zur Einschätzung gekommen: Generell ist 50+1 rechtens – doch so, wie sie derzeit angewandt wird, geht es nicht. Die DFL ist nun gezwungen, zu handeln.

Als problematisch gelten nach Einschätzung des Kartellamtes die Ausnahmeregelungen für drei Vereine: Bei Bayer Leverkusen, dem VfL Wolfsburg und der TSG Hoffenheim gilt die 50+1-Klausel nicht. Hier haben die Bayer AG, Volkswagen und Dietmar Hopp die alleinige Mehrheit der Stimmanteile und bestimmen die Richtung des Vereins. Möglich macht dies eine Ausnahmeregelung, die ein Investor oder ein Unternehmen erhält, „wenn er den Fußballsport des Muttervereins seit mehr als 20 Jahren ununterbrochen und erheblich gefördert hat“.

Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim schreiben einen Brandbrief

Diese Ausnahmen gefallen dem Kartellamt nicht. 50+1 sei zwar „unzweifelhaft eine Wettbewerbsbeschränkung“, aber dennoch mit dem geltenden Recht vereinbar. Voraussetzung: Diese Regel gilt für alle – ohne Ausnahme. Bedeutet konkret: Solange es die Sonderregel für das Trio gibt, steht das Stoppschild für Investoren auf tönernen Füßen. Die DFL hat das Kartellamt um eine Fristverlängerung gebeten und will nun mit den Vereinen eine Lösung erarbeiten.

Andreas Rettig, der von 2013 bis 2015 die Geschicke der DFL als Geschäftsführer leitete, plädiert im Gespräch mit unserer Redaktion für eine klare Kante: „Das beste wäre es, wenn diese drei Klubs ihre Ausnahmegenehmigung zurückgeben.“ Damit würden die Vereinsmitglieder letztlich die Richtung im Verein bestimmen.

Dass innerhalb der Bundesliga eine Zerreißprobe droht, zeigte ein gemeinsamer Brandbrief der drei betroffenen Vereine. Das Trio äußert darin die Bedenken, dass das Kartellamt sie aus dem Spielbetrieb herauskatapultieren könnte und macht klar: „Solche Konsequenzen sind für uns verständlicherweise inakzeptabel.“ Hinter vorgehaltener Hand ist der Ärger der übrigen Klubs, die sich an die Spielregeln halten müssen und Investoren nicht mit uneingeschränktem Mitspracherecht ködern können, groß.

Lesen Sie dazu auch

Zuschauerrückkehr in Stadien - Clubs reagieren zurückhaltend 

Andreas Rettig erwartet von den Vereinen ein Bekenntnis zur 50+1-Regel

Rettig ist verwundert über den Brief der Bundesligisten: „Ich finde nicht, dass es ein gelungener Brief ist und diese Drohgebärde trägt sicher nicht zur Beruhigung bei. Eine Existenzbedrohung der drei Absender ist für mich beim besten Willen nicht erkennbar.“ Es gehe schließlich nicht um Stimmrechte, nicht um Unternehmensanteile. Bedeutet: Wenn in Wolfsburg der VfL e. V. und nicht VW das Sagen hat, könnte die finanzielle Unterstützung durch den Volkswagen-Konzern davon unangetastet bleiben. Ob sich VW aber damit zufrieden gibt, nur Geldgeber zu sein, ist fraglich.

Andreas Rettig

Rettigs damaliger Verein, der FC St Pauli, hatte sich bereits vor zwei Jahren zu diesem Verfahren des Kartellamtes beiladen lassen und kritisiert in diesem Zusammenhang das Verhalten des Deutschen Fußball-Bundes. Dieser habe lange zu der Thematik geschwiegen und sich dann erst vor einer Woche zum Verfahren beiladen lassen. Dabei gilt 50+1 auch für alle jene Vereine, die nicht unter dem DFL-Dach der 1. und 2. Bundesliga vertreten sind: „Ich würde mir wünschen, dass der DFB hier endlich mal seine Stimme erhebt in dieser sportpolitisch wichtigsten Frage. In Sachen Deutungshoheit ist er ohnehin längst von der DFL überholt worden.“

Von der Versammlung erwartet Rettig „ein klares Bekenntnis zu 50+1“, nachdem dies nun auch vom Kartellamt dem Grunde nach unbeanstandet blieb. Und das, obwohl in seinen Augen nicht in allen Fällen die ‚richtigen’ Abstimmungsberechtigten der Vereine vor Ort sind: „Hier sind ausschließlich die Lizenznehmer eingeladen worden und nicht die für die 50 + 1 Regel maßgeblichen Muttervereine. Dass ausgerechnet die Vertreter der ausgegliederten Kapitalgesellschaften nun über das Wohl der Muttervereine abstimmen sollen, ist nur schwer zu verstehen.“ So ist für Hannover 96 etwa der Vorstandsvorsitzende Martin Kind geladen – der als erklärter Gegner von 50+1 gilt und schon auf juristischem Weg versucht hat, die Regel zu kippen.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.