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Fußball-Bundesliga
29.07.2020

DFL-Rechtevergabe: Monopolkommission kritisiert Kartellamt

In der Kritik: Die Vergabe der TV-Rechte durch die DFL.
Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Einen Monat nach Bekanntgabe der TV-Rechteverteilung für die Bundesliga und 2. Bundesliga durch die Deutsche Fußball Liga meldet die Monopolkommission Kritik an. Bemängelt wird der fehlende Wettbewerb der Sender. Adressat der Kritik ist auch das Kartellamt.

Die jüngste Vergabe der TV-Rechte für die Bundesliga und 2. Liga durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist von der Monopolkommission der Bundesregierung kritisiert worden.

Das fünf Personen umfassende Gremium aus Wissenschaftlern, Unternehmern und Juristen bemängelt vor allem den fehlenden Wettbewerb auf Kosten der Zuschauer.

Das geht aus dem Hauptgutachten der Kommission hervor, das am Mittwoch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) übergeben wurde und aus dem die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" vorab berichtet hatte. Die Kritik geht auch an das Bundeskartellamt, das das Vergabeverfahren der DFL im März genehmigt hatte.

Im Juni hatte die DFL die Verteilung der TV-Rechte für die vier Spielzeiten 2021/2022 bis 2024/2025 in der Bundesliga und der 2. Bundesliga bekanntgegeben. Demnach teilen sich der Pay-TV-Sender Sky und der kostenpflichtige Streamingdienst DAZN die Live-Übertragung der Spiele fast komplett auf. Neun Live-Spiele pro Saison werden auch im frei empfangbaren Fernsehen bei Sat.1 zu sehen sein. Die Bundesliga und 2. Bundesliga kassieren für die nächste Periode insgesamt 4,4 Milliarden Euro an TV-Geldern.

Das Beratergremium der Bundesregierung sieht einen Nachteil für die Zuschauer darin, dass es keinen Wettbewerb zwischen Sky und DAZN um einzelne Live-Spiele gibt. "Wenn ich am Ende als Verbraucher zwei Pakete kaufen muss, sind wir eher skeptisch, dass das dem Verbraucher zugute kommt", sagte Kommissionsmitglied und Jurist Jürgen Kühling bei einer virtuellen Pressekonferenz.

"Aus wettbewerblicher Sicht hätten wir es natürlich auch begrüßt, wenn es dazu gekommen wäre, dass wir künftig mehrere Anbieter für dieselben Spiele hätten", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Nach unserer Auffassung gehen die kartellrechtlichen Eingriffsbefugnisse aber nicht so weit, dass wir einen bestimmten Ausgang der Rechtevergabe designen könnten." Die Behörde könne nur "die Rahmenbedingungen vorgeben, die dann von der DFL und den Marktakteuren ausgefüllt werden."

Die DFL hatte ihre Ausschreibung im Rahmen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen mit dem Bundeskartellamt abstimmen müssen. Die Liga-Vereinigung verpflichtete sich im Ergebnis unter anderem zu einem Alleinerwerbsverbot. Damit sollte verhindert werden, dass nur ein Anbieter die Rechte erhält.

Die Kommission unter Vorsitz von Professor Achim Wambach schlägt künftig eine Verbraucheranalyse vor, die die Präferenzen von Zuschauern ermitteln soll. "Die DFL ist bei der zentralen Rechtevermarktung ein Monopolist und verständlicherweise an hohen Einnahmen interessiert. Missbrauchen darf man ein Monopol aber nicht", hatte Wambach der "FAZ" gesagt. "Eine kartellrechtliche Anforderung ist deshalb, dass auch die Interessen der Verbraucher gewahrt werden."

In dem Gutachten fordert die Kommission zudem, dass die Wettbewerbsbehörden in der EU für gleiche Vermarktungsrechte für Olympia-Athleten sorgen. Die deutschen Wettbewerbshüter hatten gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und das Internationale Olympische Komitee (IOC) Lockerungen der individuellen Werbemöglichkeiten von Sportlern bei Olympischen Spielen durchgesetzt.

Diese gelten nur für deutsche Athleten. Das Verfahren gilt allerdings als Vorlage für Wettbewerbsbehörden anderer Länder. "Sportler anderer Nationen unterliegen den Regelungen ihrer jeweiligen Nationalen Olympischen Komitees", erläuterte Kartellamtschef Mundt. "Das eine Entscheidung des Bundeskartellamtes hier eingreift, ist rechtlich außerordentlich schwierig, wenn nicht gar unmöglich." Damit Sportler aus anderen EU-Ländern ebenfalls profitieren können, könnte die Europäische Kommission in Brüssel ein entsprechendes Verfahren einleiten.

© dpa-infocom, dpa:200729-99-964467/4 (dpa)

Bericht "FAZ"

Mitglieder der Monopolkommission

Kurzfassung des Gutachtens der Monopolkommission - Punkt K28 zur zentralen Vermarktung der Fußball-Bundesliga, Punkt K26 zu individuellen Werbemöglichkeiten bei Olympisschen Spielen

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