
Urteil im Videostreit
Gericht gibt dem Verband recht
Seit Beginn der Saison 2015/16 schwelte der sogenannte Videostreit zwischen den Zeitungsverlagen, für welche die Mittelbayerische Zeitung in Regensburg eine Musterklage führte, und dem Bayerischen Fußball-Verband (BFV). Die Kernfrage war: Wem gehören die Videorechte im Amateurfußball? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in letzter Instanz sein Urteil gefällt und die gängige Praxis des Verbandes für rechtens erklärt.
2010 hatte der BGH noch geurteilt, dass ein Fußballverband im Amateurbereich keine Medien ausschließen darf. Der BFV führte daher 2015 Zulassungskriterien für die Bayern- und Landesliga ein. Die Vereine verpflichten sich darin, ihr Hausrecht auszuüben und nur vom Verband zugelassene Videoteams in die Stadien zu lassen. Der Verband erteilt nur jenen Medien eine Erlaubnis, die entweder für die Bewegtbilder eine Gebühr an den BFV entrichten oder dem Verband für sein eigenes Videoportal sämtliche Aufnahmen kostenlos zur Verfügung stellen. Da Videos von Amateurspielen bestenfalls kostendeckend sind, wehrten sich die Zeitungsverlage vergeblich gegen diese Vorgehensweise. Keine Einschränkungen gibt es aktuell für Videos von der Bezirksliga abwärts. (wab)
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