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Justiz
19.01.2018

Hartes Urteil für sauberen Sport

Profisportler sehen durch systematische Dopingkontrollen ihre Rechte verletzt. Monate zuvor müssen sie ihren Aufenthaltsort angeben. Der Europäische Gerichtshof entschied anders

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Doping-Kontrollsystem nachdrücklich gestärkt und eine Klage französischer Sportverbände abgewiesen. Dopingfahnder dürfen Profisportler verpflichten, Monate im Voraus Angaben zu ihren Aufenthaltsorten zu machen. Das sogenannte Whereabouts-System verstoße nicht gegen die Menschenrechte der Sportler. Das verkündeten die Straßburger Richter gestern. „Der international einheitliche Ansatz, unangekündigt Dopingkontrollen durchzuführen, wird ausdrücklich bestätigt“, sagte Lars Mortsiefer, Vorstandsmitglied und Chef-Justiziar der Nationalen Anti-Dopingagentur NADA zu dem richtungweisenden Urteil. Die Entscheidung des Gerichtshofes schaffe Klarheit.

Geklagt hatten französische Sportverbände und dutzende Profisportler gegen die in Frankreich angewendete Praxis, die auch in Deutschland und anderen Ländern zum Einsatz kommt. Das System sieht unter anderem vor, dass ausgewählte Topsportler drei Monate im Voraus täglich eine Stunde benennen, während der sie für unangekündigte Tests zur Verfügung stehen. Diese Vorschrift beeinträchtige zwar das Privatleben der Sportler, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Auflagen seien aber gerechtfertigt, denn ohne sie steige das Risiko von Doping stark an – mit Risiken für die Gesundheit der Sportler. Außerdem bringe professionelles Doping auch Gefahren für Freizeitsportler mit sich. Insbesondere junge Sportler könnten dopenden Profis nacheifern.

Aus Sicht der klagenden Sportler verletzt das in Frankreich angewendete Whereabouts-System ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Außerdem sehen sie sich in ihrem Recht auf Freizügigkeit eingeschränkt. Dagegen führten die Richter an, dass Sportler selbst den Ort wählen können, an dem mögliche Kontrollen stattfinden. Die von Frankreich eingeführten Regeln gehen konform mit den Prinzipien der Welt-Anti-Dopingagentur, heißt es im Urteil.

Dennoch sei der NADA bewusst, dass „sie den Sportlerinnen und Sportlern mit den Meldepflichten, der täglichen Erreichbarkeit und der Ein-Stunden-Regel einiges abverlangt“. Auch Sportrechtler Michael Lehner sieht die Entscheidung differenziert. Sie bedeute eine „Einschränkung der Handlungsfreiheit vieler Sportler“. Das Urteil sei „sehr hart“, das Gericht habe dem „Gedanken des sauberen Sports absoluten Vorrang“ eingeräumt, sagte der Heidelberger Anwalt.

Wie so oft hätten die Sportler die Last zu tragen: „Sportler haben an Rechten verloren“, sagte Lehner. Man könne die Entscheidung „aber akzeptieren, wenn man die Gewissheit hätte, dass sich jene, die auf Funktionärsebene das Doping erfunden haben, genauso sauber verhalten würden“. Unumwunden gab Lehner aber zu: „Es ist eine Stärkung der NADA, des Kontrollsystems und objektiv des Anti-Dopingsystems.“ (dpa)

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