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Fitnessstudio erweist dem Sport einen Bärendienst

Kommentar Von Andrea Bogenreuther
13.11.2020

Im Schnellverfahren hat die Bayerische Staatsregierung die Schließung des gesamten bayerischen Indoor-Sports erwirkt. Dadurch wurde vieles verschlechtert.

Dieser Schuss ging aber mal so richtig nach hinten los. Denn die vermeintlich „erfolgreiche“ Klage eines Fitnessstudios hat innerhalb weniger Stunden dazu geführt, dass seit Freitagmorgen jeglicher Indoorsport in Bayern verboten ist. Vielleicht hatte sich der Fitnessstudiobetreiber ja an jenem Augsburger Gastronomen orientiert, der mit seiner erfolgreichen Klage eine Sperrstunde für alle kippte. Doch diesmal ist die Rechnung nicht aufgegangen. Zwar hat das Gericht dem Fitnessstudiobetreiber recht gegeben, doch die Freude über die in Aussicht gestellte Wiedereröffnung währte denkbar kurz.

Postwendend wurde von der Bayerischen Staatsregierung die Allgemeinverfügung über die sofortige Schließung aller Indoorsportstätten aus dem Köcher gezogen. Nun sind unter dem Dach nicht einmal mehr Einzelspiele im Tennis und Badminton erlaubt – ungeachtet der Tatsache, dass in den riesigen Hallen nachweislich viel Fläche und Raumvolumen auf eine Handvoll Spieler treffen. Bei nüchterner Betrachtungsweise völlig coronakonform. Und mit einem Fitnessstudio nicht vergleichbar.

Schließung im Schnellverfahren

Doch aus Angst, dem richterlichen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs folgen und die Wiedereröffnung von Fitnessstudios zulassen zu müssen, wurde am Donnerstagabend die Schließung im Schnellverfahren verfügt. Wie Vereine und Tennisstätten die Vorgaben quasi über Nacht umsetzen und rechtfertigen sollten, blieb ihnen überlassen. Zumal ja Profi- und Kadersportler weiterhin trainieren, Tennislehrer aber nicht mehr unterrichten dürfen.

Nachvollziehbar ist dieser hektische Aktionismus aus der Bayerischen Staatsregierung nicht. Und zu mehr Akzeptanz der Regeln in der Bevölkerung wird er auch nicht führen. Denn selbst nach dem Gerichtsbeschluss hätten sich natürlich auch die Fitnessstudiobetreiber an die seit zwei Wochen geltenden Regeln für den Individualsport halten müssen. Heißt: Aktivitäten sind nur allein, zu zweit oder mit Mitgliedern aus einem Hausstand möglich. Wirtschaftlich gesehen hätte die Mehrheit der Fitnessstudios unter diesen Vorgaben sowieso nicht öffnen können oder wollen.

Trotzreaktion aus München

Doch darauf wollte man es im Freistaat erst gar nicht ankommen lassen. Kein Wunder, dass in Tenniskreisen von einer Trotzreaktion aus München nach dem unbequemen Gerichtsurteil gesprochen wird. Und das Gefühl entsteht, dass es hier mittlerweile nicht mehr um das hehre Ziel des Infektionsschutzes geht. Sondern dass man sich an höchster Stelle scheut, sinnvolle, sportspezifische Lösungen zu entwickeln, die die Allgemeinheit versteht und mittragen kann.

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