Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Sport
  3. DFB-Sportgericht: Nach Rempler: Frankfurter Abraham für sieben Wochen gesperrt

DFB-Sportgericht
13.11.2019

Nach Rempler: Frankfurter Abraham für sieben Wochen gesperrt

Eintracht Frankfurt muss einige Wochen auf David Abraham verzichten.
Foto: Patrick Seeger/dpa

Der Rempler gegen Freiburgs Trainer Christian Streich kommt Frankfurts David Abraham teuer zu stehen.

David Abraham und Freiburgs Trainer Christian Streich sehen sich nach der Attacke von Eintracht Frankfurts Kapitän vor dem DFB-Sportgericht wieder. Das Gremium hat den argentinischen Abwehrchef zwar für sieben Wochen gesperrt, doch der hessische Bundesligist legt Einspruch gegen das Urteil ein. Jetzt muss in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes nachverhandelt werden - dabei ist Streich ohnehin schon "wahnsinnig" genervt von dem öffentlichen Interesse an dem Fall.

"Eintracht Frankfurt und der Spieler werden gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen, um David Abraham die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen eines mündlichen Verhandlungstermins vor dem DFB-Sportgericht persönlich zu dem Geschehen in Freiburg zu äußern", teilte die Eintracht am Mittwoch mit. 

Abraham war in der Nachspielzeit der Partie der Frankfurter am vergangenen Sonntag beim SC Freiburg des Feldes verwiesen worden, nachdem er Streich in dessen Coaching-Zone aus vollem Lauf zu Boden gecheckt hatte. Freiburgs Vincenzo Grifo wurde für drei Spiele gesperrt. Er war wie die komplette Bank der erbosten Breisgauer in der Szene aufgesprungen, hatte beim anschließenden Getümmel Abraham ins Gesicht gegriffen und ebenfalls Rot von Schiedsrichter Felix Brych (München) gesehen. Auch die Freiburger kündigten allerdings Einspruch an.

Freiburgs Trainer Streich hatte noch zur Gelassenheit aufgerufen

Abrahams Sperre soll vom 10. November bis einschließlich 29. Dezember laufen, demnach wäre die Hinrunde für ihn wie erwartet gelaufen. Zudem muss der 33-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro zahlen. Der 54-jährige Streich war bei dem Vorfall unverletzt geblieben und hatte die Entschuldigung Abrahams angenommen. Noch am gleichen Abend twitterte die Social-Media-Abteilung der Eintracht ein Foto, auf dem sich Abraham und Grifo in der Kabine strahlend die Hand geben. 

Streich hatte erst am Dienstagabend nach der schlagzeilenträchtigen Szene erneut zur Gelassenheit aufgerufen. "Wir müssen das einordnen und runterfahren", sagte der SC-Coach bei einer Veranstaltung der DFB-Kulturstiftung am Dienstagabend mit Schauspieler Matthias Brandt in Freiburg. Abraham sei "kein böser Mensch, er ist ein netter Kerl". Außerdem sagte Streich, es "abartig", dass er erneut "in so einen Scheiß involviert" sei: "Aber es gibt gewisse Dinge, die sind unvermeidlich." 

Es war nicht Abrahams erster Ausraster

Allerdings gilt Abraham nicht gerade als Unschuldslamm der Bundesliga. Im Dezember 2016 schlug er Hoffenheims Sandro Wagner den Ellbogen an den Kopf, kam aber ohne Karte und auch nachträgliche Sperre davon. Diesmal sprach das DFB-Sportgericht von einer "Tätlichkeit".

Den Rekord für eine Liga-Sperre hält der ehemalige Herthaner Lewan Kobiaschwili. Er verpasste dem Schiedsrichter 2012 nach dem Relegationsspiel der Berliner gegen Fortuna Düsseldorf im Spielertunnel einen Faustschlag an den Hinterkopf. Der Unparteiische erlitt ein Hämatom im Nackenbereich - Kobiaschwili wurde für siebeneinhalb Monate gesperrt.

Abraham hatte nach seiner Aktion viel öffentliche Kritik geerntet. Eintracht-Trainer Adi Hütter betonte Anfang der Woche jedoch: "David ist und bleibt unser Kapitän. Ich bin keiner, der jemanden fallen lässt, wenn er mal einen Fehler begeht." Nach Bild-Informationen muss der Argentinier auch intern eine Geldstrafe in Höhe von 35 000 Euro bezahlen - zu Gunsten einer wohltätigen Einrichtung. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.