
Ehemals gedopte Sportler aus Russland dürfen in Rio starten

Der Internationale Sportgerichtshof lehnte den Ausschluss von früher gedopten russischen Athleten von den Olympischen Spielen in Rio ab. Welche Sportler starten dürfen.
Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat den Ausschluss von früher gedopten russischen Athleten von den Olympischen Spielen in Rio als "nicht durchsetzbar" abgelehnt. Dies teilte das CAS am Donnerstag (Ortszeit) mit.
Das Gericht gab damit der russischen Schwimmerin Julia Jefimowa und den beiden Ruderern Anastassija Karabelschtschikowa und Iwan Podschiwalow recht, die Einspruch gegen diese Doppelbestrafung eingelegt hatten. Die drei Athleten waren in der Vergangenheit wegen Dopings gesperrt worden, haben diese Strafen aber bereits verbüßt.
Sportler bei Olympia müssen sauber sein
Das Internationale Olympische Komitee hatte im russischen Dopingskandal nicht nur entschieden, dass die internationalen Sportfachverbände jeden nominierten Sportler aus Russland überprüfen sollen, ob er nachweislich sauber ist und an den Rio-Spielen teilnehmen darf. Vielmehr hatte das IOC auch verfügt, dass ehemals gedopte Russen ein Start bei den Sommerspielen verweigert wird.
"Der CAS hat sich primär nur auf die Rechtmäßigkeit des Paragrafen 3 der IOC-Entscheidung fokussiert", hieß es in der Urteilsbegründung. Dabei sei festgestellt worden, dass der Paragraf 3 nicht rechtmäßig sei, weil das Grundrecht der Athleten nicht respektiert werde. dpa
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