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Verträge im Fußball
25.03.2015

Revolutions-Urteil für Torhüter Heinz Müller - DFB schlägt Alarm

Der ehemalige Mainzer Torhüter Heinz Müller will sich wegen seines befristeten Vertrages beim Bundesligisten einklagen.
Foto: Fredrik von Erichsen (dpa, Archiv)

Gibt es künftig nur unbefristete Verträge für Fußballer? Der Mainzer Torhüter Heinz Müller schlägt mit seiner Klage große Wellen. Der DFB ist in Sorge.

Der Deutsche Fußball-Bund sieht das Gerichtsurteil zur Befristung von Verträgen im Profisport mit Sorge.

"Wir müssen das sehr sorgfältig betrachten, denn es steht für mich außer Frage, dass das allgemeine Arbeitsrecht im Fußball so nicht gelten kann", sagte der für Rechtsfragen zuständige DFB-Vizepräsident Rainer Koch "Sport1".

Anwalt: "Nicht mit anderen Branchen vergleichen"

Dass es für die Befristung von Arbeitsverträgen in der freien Wirtschaft klare Grenzen gebe, sei "völlig richtig", meinte der Jurist. Aber im Fußball wisse doch jeder, "dass man nicht mit 67 in Rente gehen kann, sondern dass man Zeitverträge hat, die immer wieder aufs Neue verlängert werden."

Sportrechts-Anwalt Christoph Schickhardt ist der gleichen Auffassung. "Man kann den Profisport nicht mit anderen Branchen vergleichen, weil ein Sportler nur eine begrenzte Zeit seinen Beruf ausüben kann.

Auch deshalb verdienen Fußballer viel mehr Geld als normale Angestellte", sagte der Anwalt zahlreicher Vereine und Spieler der "Bild"-Zeitung. "Für mich ist klar: Das Urteil kann so keinen Bestand haben."

Mainz geht gegen Müller in Berufung

Das Arbeitsgericht Mainz hatte am Dienstag im Fall des früheren Bundesliga-Torwarts Heinz Müller entschieden, dass auch Profisportler nicht beliebig häufig Zwei- oder Dreijahresverträge erhalten können, sondern dass solche Befristungen auch hier den engen gesetzlichen Grenzen unterliegen.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Müller Ex-Club Mainz 05 will in die Berufung gehen. dpa

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