Startverbot für Froome?
Verhandlung über Tour-Ausschluss
Über den Tour-Start von Chris Froome entscheiden drei Juristen. Nachdem der Tour-de-France-Veranstalter ASO den viermaligen Sieger und Gewinner des Giro d’Italia mit einem Startverbot belegt hatte, kommt es vier Tage vor dem Beginn der 105. Frankreich- Rundfahrt am 7. Juli in Noirmoutier zur Verhandlung vor dem Schiedsgericht des Französischen Olympischen Komitees (CNOSF).
Für ihr Vorgehen machten die Organisatoren nach Informationen der Tageszeitung Le Monde den Artikel 28 der Statuten des Radsport-Weltverbandes UCI geltend. Danach ist den Veranstaltern „ausdrücklich das Recht vorbehalten, ein Team oder einen Fahrer auszuschließen, der durch seine Anwesenheit dem Ansehen oder Ruf der Rundfahrt Schaden zufügen könnte“. Ob das nur als Imponiergehabe der ASO zu werten sein wird, muss sich zeigen. Mit dem Paragrafen 28 hatten die Tour-Chefs schon einmal vor neun Jahren im Fall Tom Boonen 2009 schlechte Erfahrungen gemacht. Der belgische Radprofi war mehrfach mit Kokain erwischt worden und sollte vom Start abgehalten werden. Das gelang nicht – diesmal könnte es ähnlich ausgehen. (dpa)
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