Der Profi-Fußball muss zahlen
Wer für das vergrößerte Polizeiaufgebot bei Hochrisikospielen aufkommt, war bislang umstritten. Nun haben die Richter entschieden. Doch das Verfahren geht dennoch in die Verlängerung
Jetzt können die Fußball-Vereine von den Bundesländern für die Kosten bei Hochrisiko-Spielen zur Kasse gebeten werden. Die Deutsche Fußball Liga erlitt am Freitag vor dem Bundesverwaltungsgericht eine schwere Niederlage. In dem langen Streitfall um einen Gebührenbescheid der Freien Hansestadt Bremen aus dem Jahr 2015 stellten die Richter in Leipzig fest: „Für den besonderen Polizeiaufwand aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung darf grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden.“ Selbst wenn der konkrete Fall an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurückverwiesen wurde, verließ die DFL-Delegation das Bundesverwaltungsgericht als Verlierer. „Es ist eine Entscheidung, die sicherlich anders ausgefallen ist, als wir uns gedacht haben. Das muss man so einräumen“, sagte Ligapräsident Reinhard Rauball, nachdem der 72-Jährige – selbst Jurist – die Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts intensiv gelesen hatte.
„Ich hoffe, dass die DFL erkennt, dass sie dieses Spiel verloren hat“, sagte Ulrich Mäurer. Die Stimmungslage des Bremer Innensenators entsprach schon eher dem glanzvollen Großen Saal, in dem die bedeutsame Entscheidung verkündet worden war. „Ich glaube, das Bundesverwaltungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Es ging um eine Grundsatzfrage, die lautete: Ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden? Und die Antwort heute war eindeutig: Ja, es ist zulässig“, sagte der SPD-Politiker. Eine Entscheidung, die auch der Bund der Steuerzahler begrüßte. „Unserer Ansicht nach sind jetzt die Landesinnenminister in der Pflicht: Ich fordere die Innenministerkonferenz auf, dieses Thema mit großer Dringlichkeit zu behandeln, um eine bundesweit einheitliche Lösung zu schaffen“, sagte Präsident Reiner Holznagel in einer Pressemitteilung. Er schlug – und das entspricht auch der Vorstellung Mäurers –, eine Fonds-Regelung vor. Diese war von der DFL in der sechsstündigen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am Dienstag aber auch abgelehnt worden. Rauball fürchtet nun um die Chancengleichheit. „Einige Vereine werden in Anspruch genommen, andere nicht, sagte er.
Einige Bundesländer erklärten bereits vor der Entscheidung, keine Gebühren erheben zu wollen. Sachsens Innenminister Roland Wöller bekräftigte am Freitag, keine Rechnungen an die Vereine für Polizeieinsätze zu schicken. Rheinland-Pfalz erwägt aber eine eigene Gebührenordnung. „Das ist eine Frage der Gerechtigkeit“, sagte Innenminister Roger Lewentz (SPD).
Auslöser des Rechtsstreits, der durch mittlerweile drei Instanzen ging, war der Gebührenbescheid des Landes Bremen für die zusätzlichen Kosten, die beim Derby zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV am 19. April 2015 entstanden waren. Dafür wurden der DFL gut 400000 Euro in Rechnung gestellt, insgesamt 969 Polizeibeamte waren damals im Einsatz. Klärungsbedarf sah der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier aber „bei der Frage, ob und inwieweit bestimmte Kosten – insbesondere für die nicht unerhebliche Zahl polizeilicher Ingewahrsamnahmen anlässlich des fraglichen Fußballspiels – vorrangig gegenüber einzelnen Störern geltend zu machen waren“. Deswegen wurde der konkrete Fall an die vorherige Instanz zurückverwiesen.
Richter Bier und auch Bremens Innensenator Mäurer machten aber auch deutlich, dass die neue Regelung keine Anwendung unterhalb der zweiten Liga finden sollte. Für manche Vereine in der dritten und vierten Liga könnten entsprechende Zahlungen existenziell sein, hatte die DFL geäußert. (dpa)
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