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Videobeweis
03.04.2018

Post aus Hannover

Vom Glück und vom Videoschiedsrichter verlassen: Hannovers Matthias Ostrzolek (li.) und Niclas Füllkrug.
Foto: Steffen, dpa

Nach der 2:3-Niederlage gegen Leipzig beschweren sich die 96er schriftlich bei DFB und DFL. Anlass war ein Treffer, den der Videoschiedsrichter als Abseitstor wertete

Nach dem umstrittenen Abseitstor von Hannover 96 im Bundesliga-Duell gegen RB Leipzig haben sich die Niedersachsen schriftlich bei DFB und DFL über die Handhabung des Videobeweises beklagt. „Der Videobeweis ist bisweilen ein gutes Hilfsmittel, aber so ist er für uns nicht mehr akzeptabel“, sagte Hannovers Manager Horst Heldt. Auslöser des Streits ist ein umstrittenes Abseitstor im Spiel zwischen Hannover 96 gegen RB Leipzig. Schiedsrichter Guido Winkmann hatte den Ausgleichstreffer durch Niclas Füllkrug zum vermeintlichen 3:3 wenige Minuten vor Schluss nach einer strittigen Video-Entscheidung nicht gegeben. RB Leipzig rettete den knappen 3:2-Sieg anschließend über die Zeit. Hannovers Coach André Breitenreiter beschwerte sich vehement über die wahrscheinlich spielentscheidende Situation: „Es war kein Abseits, ich habe die Bilder gesehen.“

Der Videobeweis wird in der Bundesliga seit Saisonbeginn genutzt. Seither wird jedes Spiel in Köln von Offiziellen beobachtet, um Fehlentscheidungen zu vermeiden. Vor allem an den ersten Spieltagen sorgte die neue Regelung für heftige Diskussionen. Der DFB reagierte im November und stattete die Video-Assistenten mit mehr Befugnissen aus. „Sie dürfen eingreifen“, sagte damals der neue Projektleiter Lutz Michael Fröhlich.

Vor dem Jahreswechsel zog der Verband eine insgesamt positive Zwischenbilanz und erklärte, dass der deutsche Fußball gerechter geworden sei. Nach Ansicht von Manager Heldt hätte sich der Video-Assistent in Köln bei der fraglichen Entscheidung gar nicht zu Wort melden dürfen. „Der Video-Assistent hat eingegriffen, obwohl keiner von RB reklamiert hat“, sagte Heldt.

Die Situation sei keine klare Fehlentscheidung Winkmanns gewesen – doch nur dann darf sich aus Hannoveraner Sicht der Video-Assistent melden. „Der Video-Assistent greift nur dann ein, wenn der Schiedsrichter auf dem Spielfeld eine Fehlentscheidung getroffen oder eine entscheidende Szene übersehen hat“, heißt es dazu auf der Homepage des DFB.

Unter diesen Umständen untersucht werden sollen Tore, Strafstoß-Entscheidungen, Rote Karten und Verwechslungen eines Spielers bei einer Verwarnung. Um ihre Position zu untermauern, schickten die Hannoveraner neun weitere Videosequenzen aus dem Spiel gegen Leipzig mit der Bitte um Stellungnahme an die beiden Verbände. Aus Sicht der Niedersachsen handelte es sich bei allen neun Situationen sowie dem umstrittenen 3:3 um Fehlentscheidungen. „Wir fühlen uns benachteiligt“, sagte Heldt. (dpa)

Tore 0:1 Forsberg (16.), 0:2 Orban (54.), 1:2 Salif Sané (71.), 1:3 Y. Poulsen (76.), 2:3 Füllkrug (78.) Zuschauer 42300

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