Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Sport
  3. Wird die 50+1-Regel reformiert?

21.03.2018

Wird die 50+1-Regel reformiert?

Michael Ströll

Frankfurter fordert Änderung. Der FCA ist für jetzige Fassung

Eintracht Frankfurts Vorstandsmitglied Axel Hellmann hat als erster Bundesliga-Vertreter eine konkrete Reform der kontroversen 50+1-Regel im deutschen Profifußball gefordert. Der Jurist erneuerte seine Idee eines Grundlagenstatuts, das den Einstieg von Investoren bei Vereinen der 1. und 2. Bundesliga einerseits erleichtert, andererseits aber auch an klare und schriftlich fixierte Bedingungen knüpfen soll. Hellmann sagte: „Investoren können je nach Charakter des Clubs einen positiven Beitrag leisten.“ Ein Investor müsse aber „die Wurzeln, die Tradition und Kultur des Clubs akzeptieren und darf nicht den Anspruch haben, die Identität des Clubs zu verändern.“

Deshalb müsse ein Katalog von Punkten geschützt werden, „zum Beispiel der Name, der Standort oder die Farben des Vereins. Dazu gehören auch fankulturelle Themen wie der Erhalt der Stehplätze. Diese Bedingungen müssen unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung des Investors sein. Und alle entscheidenden Fragen müssen weiter der Mitbestimmung des Vereins und seiner Mitglieder unterliegen.“

Bei einer Mitgliederversammlung der Deutschen Fußball Liga (DFL) werden sich die Vertreter der 36 Erst- und Zweitliga-Vereine am Donnerstag in Frankfurt treffen, um die Zukunft der 50+1-Regel zu diskutieren. Die gibt es nur im deutschen Profifußball. Sie soll den Einfluss von Investoren begrenzen, weil sie ihnen eine Stimmenmehrheit in der Kapitalgesellschaft eines Clubs untersagt. Der FCA hat dazu eine klare Meinung. Finanz-Geschäftsführer Michael Ströll: „Wenn es Ausnahmeregeln gibt, dann müssen die auch für alle gelten oder es gibt für niemanden eine Ausnahmeregelung.“ Ströll erwartet „eine kontroverse Diskussion bei der derzeitigen Gemengelage.“

Er betont: „Der FCA will Chancengleichheit am besten im Rahmen von 50+1. Alle sollen mit den gleichen Bandagen kämpfen und mit den gleichen Voraussetzungen in Konkurrenz treten.“ (dpa/AZ)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.