Eine mehrjährige Hängepartie ist beendet. Die Staatsanwaltschaft München 1 hat ihre Ermittlungen gegen den einstigen Präsidenten des Deutschen Eishockeybundes, Franz Reindl, eingestellt. Der hessische Landesverbandschef Hendrik Ansink hatte Anfang 2022 Anzeige erstattet, unter anderem wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung und der Untreue zum Nachteil des DEB. Es ging dabei um Geldflüsse zwischen dem Verband, einer Tochtergesellschaft und dem Sportrechtevermarkter Infront. Rund dreieinhalb Jahre später nun die Nachricht: „Die Ermittlungen sind zu dem Ergebnis gelangt, dass dem Beschuldigten ein strafbares Verhalten nicht nachgewiesen werden kann“, wie eine Sprecherin der Behörde auf Anfrage mitteilte und damit eine vorhergehende Mitteilung des DEB bestätigte. Umfangreiche Ermittlungen hätten keinen Sachverhalt festgestellt, „der eine Anklageerhebung rechtfertigt. Eine strafbare Handlung war nicht nachweisbar. Zunächst bestand ein Anfangsverdacht, der sich letztendlich jedoch nicht bestätigt hat.“
Eishockey
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