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  4. Deutscher Eishockey-Bund: Fragwürdige Zahlungen bringen den DEB-Präsidenten in Bedrängnis

Deutscher Eishockey-Bund
05.06.2021

Fragwürdige Zahlungen bringen den DEB-Präsidenten in Bedrängnis

Schlittert das deutsche Eishockey trotz einer sportlich erfolgreichen Zeit in eine Krise?
Foto: Tobias Hase, dpa

Dem deutschen Eishockey droht eine Krise. Im Zentrum steht Präsident Franz Reindl. Unsere Redaktion hat mit dem Spiegel Dokumente ausgewertet, die Fragen zu dessen Doppelfunktion aufwerfen.

Es ist eine knapp 50-jährige Erfolgsgeschichte, die im deutschen Eishockey ihresgleichen sucht. Als Spieler war Franz Reindl ein begnadeter Stürmer und eiskalter Torjäger. Zwischen 1972 und 1988 spielte er in der damaligen Bundesliga für seinen Heimatverein SC Riessersee und SB Rosenheim, mit denen er jeweils zweimal die Meisterschaft gewann. Zudem war der Oberbayer auch Teil der deutschen Nationalmannschaft, die 1976 in Innsbruck sensationell die olympische Bronzemedaille holte.

So beeindruckend Reindls Darbietungen auf dem Eis waren, so nahtlos gelang ihm der Übergang in die Zeit danach. Einem kurzen Trainer/Manager-Intermezzo beim SC Riessersee (1988 bis 1991) folgte der Wechsel zum Deutschen Eishockey-Bund. Dort legte er in den folgenden drei Jahrzehnten einen beispiellosen Aufstieg hin.

Präsident des DEB und Geschäftsführer der DEB GmbH: Franz Reindl.
Foto: Tobias Hase, dpa

Einst als Assistent des Technischen Direktors Fritz Brechenmacher und Assistent von Bundestrainer Ludek Bukac geholt, gab es in den weiteren Jahren kaum ein führendes Amt, das Reindl innerhalb des Verbandes nicht innehatte: Bundestrainer, General Manager, Marketing-Verantwortlicher, Sportdirektor, Generalsekretär – und seit 2014 schließlich Präsident, als Nachfolger des Kaufbeurers Uwe Harnos. Unter seiner Ägide feierte das Nationalteam 2018 mit Olympia-Silber in Südkorea den bislang größten Erfolg in der Geschichte des deutschen Eishockeys. Darüber hinaus war der heute 66-Jährige in den Jahren 2001 und 2010 als Generalsekretär verantwortlich für die Eishockey-Weltmeisterschaften in Deutschland sowie ab 2012 als Präsident/CEO für die Bewerbung und Durchführung der WM 2017 in Köln/Paris.

Reindl will Präsident des Eishockey-Weltverbands IIHF werden

Reindl ist so etwas wie die Lichtgestalt des deutschen Eishockeys, die nun wohl auch noch nach dem Höchsten strebt, was ein Funktionär erreichen kann. Im September 2021 will Reindl aller Voraussicht nach den Schweizer René Fasel, zu dem ihm ein exzellentes Verhältnis nachgesagt wird, als Präsidenten des Eishockey-Weltverbandes IIHF beerben. Seine Chancen gelten als ausgezeichnet, ernsthafte Konkurrenten gibt es (noch) nicht. Ende Juni ist Meldeschluss für die Kandidatur. Spätestens dann dürfte auch Reindl seinen Hut offiziell in den Ring werfen. Nach Günther Sabetzki (1975 bis 1994) wäre er der zweite Deutsche an der Spitze der IIHF.

René Fasel, Präsident des Eishockey-Weltverbandes IIHF.
Foto: Nikolai Petrov, dpa

Doch ausgerechnet jetzt bekommt das über Jahrzehnte aufgebaute Image einer deutschen Eishockey-Ikone Risse. Es rumort an der Basis. Einigen deutschen Landesverbänden ist das undurchsichtige Geschäftsgebaren ihres Präsidenten ein Dorn im Auge. Allen voran Manuel Hiemer, Chef des Landesverbandes Sachsen-Anhalt. Er sagt: „Die bitterste Pille für uns ist, dass ein Deutscher Weltpräsident werden könnte, und dann ist es einer, der es auf keinen Fall werden darf – weil er der Falsche ist.“

Der Unmut und das Misstrauen Hiemers gipfeln in einem Brief an das Präsidium des Deutschen Eishockey-Bundes (DEB), der unserer Zeitung und dem Spiegel vorliegt. Unterschrieben haben ihn neben Hiemer auch der Landesverbandspräsident Schleswig-Holsteins, Wolff-Dietrich Prager sowie Thüringens Obmann Frank Döring. In dem Schriftstück wird lückenlose Auskunft und Aufklärung verlangt. Dabei geht es vor allem um zwei Punkte: zum einen Reindls Doppelrolle als ehrenamtlicher Präsident und gleichzeitig als gut bezahlter Geschäftsführer der DEB-Tochter „DEB Eishockey Sportgesellschaft mbH“ (kurz: DEB GmbH). Zum anderen um die innig anmutende Geschäftsverbindung zwischen dem Sportvermarkter Infront auf der einen sowie dem DEB (seit 2006) und der DEB GmbH auf der anderen Seite. 2013 stieg die Infront sogar als 50-prozentiger Anteilseigner in die DEB GmbH ein, um sie 2018 wieder zu verlassen. „Damit wurde nicht transparent umgegangen. Ich fühle mich schlichtweg hintergangen“, schimpft Hiemer.

Reindl, Infront und der DEB wehren sich gegen die Vorwürfe der fehlenden Transparenz

Von fehlender Transparenz möchten Reindl, der DEB und die Infront auf Anfrage allerdings nichts wissen. Vielmehr betonen Reindl und der Verband in einer gemeinsamen Erklärung, dass „das Präsidium des DEB e.V. seinen Mitgliedern unter anderem auf den Mitgliederversammlungen ausführlich, detailliert offen und transparent über sämtliche Belege des Verbandes, unter anderem Finanzen, Marketing-Partnerschaften, Geschäftsmodelle zu WM-Bewerbungen sowie Durchführungen berichtete und den Mitgliedern Möglichkeit zur Nachfrage gab“. Zudem seien „sämtliche Themenkomplexe stets im Interesse und zum Wohle des DEB e.V. und somit dem Eishockeysport zu marktüblichen Konditionen verhandelt und abgewickelt worden“. Etwaige Vorwürfe, wonach Reindl sein eigenes Interesse über das des Verbandes gestellt oder sich sogar „persönlich ungerechtfertigt bereichert“ hätte, weise man „nachdrücklich zurück“. Ansonsten berufen sich Reindl und der DEB – was das Thema DEB GmbH betrifft – auf ihre „Verschwiegenheitsverpflichtungen“. Aus diesem Grund könne man Dritten gegenüber keine Auskunft geben. Auch die Infront betont, dass die Zusammenarbeit mit dem DEB „völlig transparent per Pressemitteilung kommuniziert und von den relevanten DEB-Gremien bestätigt“ wurden.

Franz Reindl und seine Funktionen im Deutschen Eishockey-Bund.
Foto: AZ Grafik

Für den renommierten Regensburger Rechtsanwalt Dr. Anselm Groda, dessen Tätigkeitsschwerpunkte Arbeits-, Handels- und Gesellschafts- sowie Sportrecht sind, liegt ein Interessenskonflikt in Reindls Doppelfunktion als DEB-Präsident und GmbH-Geschäftsführer dennoch auf der Hand. „Die Aufgaben des Vereins und der DEB GmbH lassen sich nur bedingt strikt trennen. Es gibt definitiv Überschneidungen. Und dort, wo solche Überschneidungen aufgrund des Zwecks der beiden juristischen Personen – der Verband und der GmbH – vorhanden sind, ergibt sich zwangsläufig ein Interessenskonflikt“, sagt Dr. Groda.

Demzufolge hat Reindl also, so könnte man sagen, in aller Öffentlichkeit ein bemerkenswertes System aus Verträgen und Querverbindungen gepflegt. Immer wieder taucht dort der Name Infront auf. Der Schweizer Sportvermarkter hatte sich zeitweise sogar in die chronisch klamme GmbH eingekauft, deren Geschäftsführer Reindl war. Infront gewährte der DEB-Tochter mehrere Darlehen, bewahrte sie so wohl vor der Pleite – und stellte sicher, dass Reindl sein Gehalt weiter bekam. Praktischerweise war es Reindl als DEB-Präsident aber auch, der regelmäßig die Verträge mit Infront mit aushandelte und zu den Unterzeichnern gehörte. Ein möglicher Interessenskonflikt liegt auf der Hand. Nicht jedoch für die Infront. Vielmehr sei es nach Ansicht des Unternehmens „keineswegs unüblich“ gewesen und „jederzeit transparent kommuniziert worden“, dass Reindl gleichzeitig unterschiedliche Funktionen (Generalsekretär beziehungsweise Präsident des DEB sowie Geschäftsführer der GmbH) bekleidete. Dafür gebe es „verschiedene andere Beispiele“.

Reindl wollte Präsidentenamt vergüten, aber Landesverbände wehren sich

Als ehrenamtlicher Präsident lenkt Reindl von 2014 bis heute die Geschicke des DEB. Von 1994 bis zunächst Mitte 2018 war er zudem Geschäftsführer der DEB-Tochter, die in den 1990ern gegründet worden war – mindestens vier Jahre war er also sein eigener Chef. Als Geschäftsführer kassierte er ein ordentliches, aber nicht unverschämtes Gehalt, das er bereits mit seinem Präsidenten-Vorgänger Uwe Harnos ausgehandelt hatte. In einem Vermerk nennt Reindl selbst den Betrag von 7500 Euro brutto im Monat zuzüglich eines Dienstwagens.

DEB-Präsident Franz Reindl: Wie problematisch ist das, was er tut?
Foto: Tobias Hase, dpa

Im Juni 2018 allerdings – just zu dem Zeitpunkt, als sein damaliger Geschäftsführervertrag bei der GmbH auslief – wollte Reindl das System ändern. Auf der DEB-Mitgliederversammlung, auf der er unmittelbar zuvor mit 100 Prozent der Stimmen als Präsident bis 2022 bestätigt worden war, stellte er den Antrag, das bislang ehrenamtliche Präsidentenamt künftig zu bezahlen. Womit Reindl wohl nicht gerechnet hatte: Die Landesverbände verweigerten ihm durch die sogenannte Sperrminorität die Gefolgschaft. Deren Credo: Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt einen bezahlten Präsidenten geben, müsste sich innerhalb des Verbandes einiges ändern. Eine Voraussetzung müsse ein Aufsichtsrat sein, der das Präsidium überwacht.

Andreas Kornes und Dirk Sing, Sportredakteure der Augsburger Allgemeine, haben gemeinsam mit ihren Kollegen vom Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" rund um Franz Reindl und um den Deutschen Eishockey-Bund recherchiert.
Video: rt1.tv

Was bei dieser Abstimmung kaum jemand geahnt haben dürfte: Das „Nein“ hatte für Reindl noch deutlich weitreichendere Folgen. Die DEB GmbH, deren Hauptaufgabe die Bewerbung und Durchführung einer Heim-Weltmeisterschaft ist, stand unmittelbar vor dem Aus. Da die WM 2017 in Köln weitgehend abgearbeitet war und eine erneute Bewerbung in den Sternen stand (bis 2025 sind sämtliche Turniere bereits vergeben), gab es für Infront aktuell keinen Grund, die Firma finanziell weiter am Leben zu erhalten. Der Vermarkter verkaufte am 28. November 2018 seinen 50-prozentigen Geschäftsanteil zum Nominalwert von 26.000 Euro an den DEB zurück, sicherte sich gleichzeitig aber eine Rückkaufgarantie bis 2022 – also dem Zeitpunkt, zu dem eine erneute WM-Bewerbung Deutschlands aktuell werden könnte. Im Erstellungsbericht des DEB taucht der Rückkauf wie folgt auf: „Die DEB GmbH ist zum Bilanzstichtag 31.12.2019 überschuldet, die Anteile sind daher zum Bilanzstichtag als nicht werthaltig anzusehen, daher wurde der verbliebene Buchwert auf EUR 1,00 abgeschrieben.“ Oder anders ausgedrückt: Viel Geld für (fast) nichts.

Reindl stand plötzlich ohne geregeltes Einkommen da

Der Wirtschaftsprüfer Peter-Jürgen Hickmann hatte bereits im Oktober 2018 davor gewarnt, die Anteile zurückzukaufen. Angesichts der miesen Finanzlage der GmbH könnte das für den DEB gemeinnützigkeitsrechtlich zu erheblichen Problemen führen. Rund 270.000 Euro war die GmbH damals im Minus, am Leben gehalten allein von einem 300.000-Euro-Darlehen der Infront aus dem Jahr 2012. Praktischerweise verzichteten die Schweizer im November 2018 auf die Rückzahlung diese Finanzspritze und bescherten der GmbH damit kurzfristig sogar ein leichtes Plus. Warum? In der Verzichtserklärung wird ausdrücklich auf die „wirtschaftliche Situation“ der GmbH verwiesen. Auf Anfrage dazu wollte sich die Infront nicht äußern, da es sich um „vertrauliche Vertragsinhalte“ handele.

Nach der Abwicklung der Eishockey-WM 2017 war die GmbH erst einmal arbeitslos.
Foto: Marius Becker, dpa (Archivbild)

Dennoch hatte Reindl jetzt ein echtes Problem. Denn faktisch war die GmbH nach Abwicklung der WM 2017 erst einmal sinn- und arbeitslos. Wann der DEB erneut die Ausrichtung einer Weltmeisterschaft übertragen bekommen würde, war völlig offen. Deshalb sollte Reindls Geschäftsführervertrag bei der GmbH, von der er seit mindestens 2014 ein Gehalt bezog, ursprünglich auch zum 31. Juli 2018 enden. Da zugleich sein Antrag auf ein hauptamtliches Präsidentenamt abgeschmettert worden war, stand er plötzlich ohne geregeltes Einkommen da.

In einem internen Dokument verweist Reindl darauf, dass er erst ab dem 1. August 2020 abschlags- und aufrechnungsfreie Pensionszahlungen empfangen könne. Aus Reindls Sicht gab es nun zwei Optionen: Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der GmbH. Dann aber müsse er in den kommenden beiden Jahren „beruflich alternative Aufgaben übernehmen und die DEB e.V-Tätigkeit auf dasjenige reduzieren, was dem Umfang eines ehrenamtlichen Vereinsvorstandes entspricht“. Oder aber die Gesellschafter der GmbH könnten ihm „auf Grund der jahrzehntelangen Partnerschaft“ gleichzeitig anbieten, die Lücke bis zur Pension zu schließen.

DEB-Kassenprüfer wiesen auf "Interessenkonflikt" hin

Sein konkreter Vorschlag: eine Verlängerung des Geschäftsführervertrages bei der DEB GmbH bis zum 31. Juli 2020 zu den bestehenden Konditionen (7500 Euro brutto im Monat). Dafür wolle er unter anderem noch die Weltmeisterschaft 2017 endgültig abwickeln, ein Konzept für eine WM in der Zukunft (ab 2025) erstellen, Marketingaufgaben übernehmen oder Referenten- und Präsenztätigkeiten für die Infront und den DEB übernehmen. Was man eben so tut, um sich sein Gehalt weiter zu verdienen. In einer Auflistung der DEB GmbH, die unserer Redaktion vorliegt, rechnet Reindl für den Zeitraum August 2018 bis Ende 2019 insgesamt 235.000 Euro brutto für die GmbH über den Mutterverein ab – darunter rückwirkend 54.267 Euro. In dem gleichen Papier heißt es dazu, das Geld sei für „Stunden“ aus der Zeit ab Dezember 2014. Der DEB und Reindl bestreiten das.

Unterschrieb ebenfalls den Beratungs- und Dienstleistungsvertrag: DEB-Vizepräsident Berthold Wipfler.
Foto: Andreas Gebert, dpa

In einem Memo der Präsidiumssitzung am 10. November 2018 wird allerdings unter „Top 9, DEB GmbH, Sachstand und Fortführung“ festgehalten, dass die Gesellschafter (zu denen die Infront zu diesem Zeitpunkt noch zählt) der Fortführung der GmbH mit „neuem Zweck“ sowie Verlängerung des Geschäftsführervertrages von Reindl zustimmen. Festgezurrt wird die weitere „Zusammenarbeit“ zwischen DEB und DEB GmbH in einem Beratungs- und Dienstleistungsvertrag im Mai 2019, der rückwirkend ab September 2018 und bis Ende Juni 2020 gilt. Unterschrieben von Reindl selbst (als Geschäftsführer der GmbH) sowie den DEB-Vizepräsidenten Berthold Wipfler und Daniel Hopp, die nebenbei auch im Aufsichtsrat der GmbH sitzen.

Um die klamme GmbH weiterhin am Leben zu halten, musste ihr der DEB finanziell unter die Arme greifen. Im November 2019 gewährte die Mutter ihrer Tochter ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro, von dem 30.000 Euro entnommen wurden. Die Kassenprüfer des DEB schrieben in ihrem Bericht für die Jahre 2018 und 2019, dass die Eishockey GmbH den „Gewinn“ des Verbands erheblich schmälere. Und empfahlen: „Inwieweit die Existenz der GmbH noch berechtigt ist, sollte einer Prüfung unterzogen werden.“ Zudem wiesen sie auf einen möglichen Interessenkonflikt hin, bei dem es sich offenbar um Reindls Doppelrolle als DEB-Präsident und GmbH-Geschäftsführer gehandelt hat.

Welche Rolle spielt der Schweizer Sportvermarkter Infront?

Ein solcher lässt sich wohl auch für die generelle Zusammenarbeit mit Infront attestieren. Die Schweizer sicherten auf der einen Seite das Überleben der DEB-Tochter und damit Reindls Geschäftsführergehalt. Auf der anderen Seite handelte er – diesmal in seiner Funktion als Präsident – mit dem Rechtevermarkter die Vermarktungsverträge für den Verband beziehungsweise dessen Nationalmannschaften mit aus. „Die Verträge mit dem DEB sehen zunächst mal sehr gut aus für Infront“, meint Hiemer. „Man kann den Eindruck haben, Reindl wurde bei der GmbH faktisch von Infront bezahlt und sorgte umgekehrt dafür, dass Infront mit der Mutter im Geschäft blieb. Und das alles zu Konditionen, die der Infront gut passen“, so der Landesverbandschef aus Sachsen-Anhalt weiter. Ein Vorwurf, dem der Sportvermarkter energisch widerspricht. Die Verträge seien „branchenüblich und marktgerecht“. Aus diesem Grund weise man auch den „hanebüchenen Vorwurf“ eines Interessenkonflikts von Reindl sowie eine „Übervorteilung des Verbandes auf das Entschiedenste zurück“.

Selbst aus dem Gewinn der Silbermedaille 2018 hat der DEB kein Kapital geschlagen.
Foto: Peter Kneffel, dpa (Archivbild)

Was dabei allerdings nicht nur Hiemer verwundert haben dürfte: Die sportlichen Erfolge des Nationalteams fanden in den ausgehandelten Zahlungen der Infront an den DEB kaum Beachtung. Betrug die Garantiesumme in der Saison 2016/2017 zumindest noch 590.000 Euro, sank diese mit dem neuen Drei-Jahres-Kontrakt zunächst für die Spielzeit 2017/2018 auf 550.000 Euro. Und das, obwohl im Jahr 2017 die Heim-WM in Köln auf dem Programm und damit auch die DEB-Auswahl im (Werbe-)Rampenlicht stand. Aber auch aus dem bislang größten Triumph in der Verbandsgeschichte – der olympischen Silbermedaille in Pyeongchang 2018 – schlug der DEB nicht wirklich Kapital. Die Garantieerlöse aus der Saison 2019/2020 von 600.000 Euro wurden in die ersten drei Jahre des neuen Vertrages (bis 2024) übernommen. Einzige Ausnahmen: Die Infront garantiert dem DEB zusätzlich noch Dienstleistungen in einer Gesamthöhe von 50.000 Euro sowie eine einmalige Signing Fee (100.000 Euro) für den Abschluss des Kontraktes.

Darüber hinaus gibt es drei interessante Konstanten dieser langjährigen Geschäftsbeziehung. So ist der DEB verpflichtet, jährlich selbst Werbepartnerschaften in Höhe von 200.000 Euro beizusteuern. Gelingt dies nicht, reduziert sich die vereinbarte Minimumgarantie um die jeweilige Differenzsumme. Zudem kassiert die Infront von jedem Euro, der über den Minimumbetrag hinausgeht, 50 Prozent – was in Fachkreisen als „Revenue-Share-Modell“ bezeichnet wird. Nach Ansicht der Infront sei jenes Modell jedoch „eine für einen Rechtehalter sehr günstige Regelung“. Schließlich sei es „bei derlei garantierbasierten Lizenzmodellen eher unüblich, dass der pauschal vergütete Rechtehalter auch noch Revenue-Shares“ bekomme.

Das Präsidium soll bis 11. Juni einen Fragenkatalog beantworten

„Absolut branchenüblich“ sei dagegen laut Infront das Einräumen von sogenannten „Matching-Offer-Rights“. Sollten der DEB und Infront, die bei einem auslaufenden Vertrag ein Erstverhandlungsrecht besitzt, innerhalb einer vorgegebenen Frist dabei nicht ins Geschäft kommen, darf der Verband im Anschluss zwar mit anderen Firmen verhandeln. Ein Abschluss ist jedoch untersagt. Sollte der Schweizer Vermarkter die gleichen Konditionen wie ein möglicher Mitbewerber bieten, würde er den Zuschlag bekommen.

Erleben Reindls Ambitionen auf den IIHF-Posten einen Rückschlag?
Foto: Uwe Anspach, dpa

Nach Einschätzung des Regensburger Juristen Dr. Anselm Groda sei „durch diese Gesamtkonstruktion sicherlich eine relativ große Abhängigkeit“ festzustellen. Dr. Groda weiter: „Selbstverständlich wird man aufseiten der Infront immer verpflichtet sein, ein – wenn es um den Verein geht – einigermaßen vernünftiges Angebot zu unterbreiten. Am Ende bestehen aber vor dem Hintergrund, dass hier gemeinsame gesellschaftsrechtliche und schuldrechtliche Verbindungen innerhalb des Vereins und der GmbH eingegangen wurden, natürlich Abhängigkeiten.“ Dadurch sei es für einen Mitbewerber der Infront „nahezu unmöglich, in dieses Konstrukt einzusteigen“.

Klar ist momentan nur, dass die Gemengelage im DEB äußerst unübersichtlich ist. In seinem Brief fordern Hiemer und seine Mitstreiter Einsicht in alle wichtigen Unterlagen der DEB GmbH. Außerdem soll das Präsidium einen ausführlichen Fragenkatalog zum Verhältnis zwischen dem DEB und seiner GmbH bis zum 11. Juni beantworten. Dabei geht es unter anderem um Reindls Gehalt, den finanziellen Zustand der GmbH und das Verhältnis zu Infront. Von den Antworten dürfte unter anderem abhängen, ob Reindls Ambitionen auf den Chefposten im Weltverband IIHF von Erfolg gekrönt sein werden.

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