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ERC Ingolstadt
19.10.2018

DEL erteilt 58 Stadionverbote

In der ERCI-Fankurve blieben am Sonntag 58 Plätze leer.
Foto: Xaver Habermeier

Ultras der Panther sind davon betroffen. Wie es nun weitergeht

Es war schon ein sonderbarer Anblick. Dort, wo sonst Fans dicht an dicht gedrängt hüpfen, brüllen und die Faust gen Himmel strecken, wo an jedem normalen Spieltag unzählige Fahnen und Transparente einen blau-weißen Flickenteppich bilden – im Herzen der Ingolstädter Fankurve also –, klaffte am Sonntagnachmittag ein bemerkbares Loch. Denn es war eben nichts so wirklich normal an dieser Heimbegegnung gegen Bremerhaven. Der Grund: Am Donnerstag verhängte die Deutsche Eishockey-Liga insgesamt 58 deutschlandweite Stadionverbote gegen Mitglieder von „Gioventù“.

Was war passiert? Die Ultra-Gruppierung war im Oktober vergangen Jahres vor einer Auswärtspartie in Straubing mit einigen Heimfans aneinandergeraten. Nach einem Notruf Dritter schritt die örtliche Polizei ein. Die Kripo Straubing ermittelte. Schon damals drohte die Liga, die üblicherweise schon bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (in diesem Fall wegen Landfriedensbruchs) Stadionverbote verhängt, mit einem Ausschluss der beschuldigten Fans.

Der ERC Ingolstadt konnte diesen Prozess mit Verweis auf eine eigene Stadionverbotskommission (der Mitglieder der GmbH, die Fanbeauftragten und Verantwortliche der lokalen Sicherheitsbehörden angehören) noch im Frühling herauszögern. „Wir haben gesagt: Die bloße Anzeige kann nicht das Ausschlaggebende sein, wenn die Faktenlage noch nicht klar ist“, sagt Claudius Rehbein, Direktor Marketing und Kommunikation beim ERC Ingolstadt.

Weil jetzt aber auch die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt, verhängte die Liga die Verbote. „Wir waren sehr überrascht“, gesteht Rehbein. „Gioventù“ selbst wollte sich mit Rücksicht auf die laufenden Verfahren nicht äußern und verwies auf eine Mitteilung der Gruppe vom Freitag. Darin wird der Liga vorgeworfen, 56 der Stadionverbote „vollkommen willkürlich“, „ausschließlich aus Verdacht“, also „ohne strafrechtliche Grundlage“ ausgesprochen zu haben. Die übrigen beiden „Stadionverbotler“ wurden nach NR-Informationen bereits zu Sozialstunden verurteilt.

Der Verein stellte sich derweil vor seine Fans. Während man jedwede Form von Gewalt entschieden ablehne, hieß es in einem Statement vom Samstag, hoffe man, dass die Übeltäter sowohl auf Ingolstädter als auch auf Straubinger Seite rasch ausgemacht, gleichzeitig aber „Personen, die in diesem Zusammenhang nachweislich unschuldig sind“ zeitnah vom Stadionverbot ausgenommen werden. Dem Vernehmen nach wurde auf Straubinger Seite erst ein Stadionverbot ausgesprochen. Warum dem so ist und ob die Chance auf Rücknahme einiger Stadionverbote bei erwiesener Unschuld bestehe, konnte bis Redaktionsschluss nicht abschließend geklärt werden. Die DEL war am gestrigen Tag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

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