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FC Augsburg
20.02.2019

Caiuby legt Einspruch gegen Strafbefehl nach Schlägerei ein

Caiuby hat gegen den ihn erlassenen Strafbefehl Einspruch eingelegt.
Foto: Stefan Puchner, dpa

Exklusiv Das Amtsgericht hatte den Brasilianer verurteilt, weil er einen Mann per Kopfstoß verletzt haben soll. Das will der Kicker aber nicht akzeptieren.

Aus sportlicher Sicht ist die Akte Caiuby beim FCA vorerst geschlossen – der lieh den 30-Jährigen bis Saisonende zu den Grasshoppers Zürich aus. Sportlich hat der Brasilianer keine Zukunft in Augsburg, wie Manager Stefan Reuter kürzlich sagte. Gut möglich, dass es aber dennoch bald ein Wiedersehen in Augsburg gibt.

Diesmal wäre der Schauplatz aber nicht der Fußballplatz, sondern ein Gerichtssaal. Wie das Augsburger Amtsgericht auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigte, hat der 30-Jährige gegen den Strafbefehl, der gegen ihn vor knapp zwei Wochen erlassen wurde, Einspruch eingelegt. Hätte Caiuby diesen akzeptiert, wäre der Fall abgeschlossen gewesen. Nach dem Einspruch wird der Fall aber wohl vor Gericht verhandelt werden.

Caiuby soll einen Mann per Kopfstoß verletzt haben

Das Gericht hatte es als erwiesen gesehen, dass Caiuby einen 26-Jährigen im Mai 2018 per Kopfstoß verletzt hat. Dieser soll daraufhin mehrere Tage arbeitsunfähig gewesen sein. Laut Strafbefehl muss Caiuby aber eine Strafe in Höhe von "mindestens 90 Tagessätzen" zahlen. Wie hoch die genaue Anzahl der Tagessätze ist, wollte ein Sprecher des Amtsgerichts mit Verweis auf den Datenschutz nicht sagen. Mit einbezogen ist in dieser Strafe die Schwarzfahrt, wegen der Caiuby Mitte Oktober bereits verurteilt worden war.

Nach einem Oktoberfestbesuch im Oktober 2017 war er ohne Zugticket im Zug eingeschlafen. Dafür musste er bereits 22.500 Euro zahlen (30 Tagessätze zu jeweils 750 Euro). Bleibt es beim selben Tagessatz, müsste Caiuby mindestens 67.500 Euro (entspricht 90 Tagessätzen zu jeweils 750 Euro), also zusätzlich 45.000 Euro zahlen. Aus juristischer Sicht noch heikler: Ab einer Strafe von mehr als 90 Tagen bekommt der Verurteilte einen Eintrag ins Bundeszentralregister und gilt damit als vorbestraft.

Kommt es zu einer Verhandlung, wird vor Gericht untersucht werden, was genau an diesem Tag im Mai geschehen ist. Caiuby war an diesem Abend nach dem letzten FCA-Heimspiel mit Bekannten auf der Augsburger Maximilianstraße unterwegs. Ein Mann soll den Fußballspieler erkannt und mehrmals seinen Namen gerufen haben. Einer aus Caiubys Gruppe soll den Mann aufgefordert haben, das zu lassen. Als der Name erneut gerufen wurde, soll der FCA-Spieler dann auf den Mann zugegangen sein und ihm den Kopfstoß verpasst haben. Als die Polizei eintraf, war Caiuby nicht mehr vor Ort, konnte aber aufgrund einer Zeugenaussage ermittelt werden.

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