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FC Augsburg
10.09.2019

Kopfstoß-Prozess vertagt - Reuter und Caiuby müssen aussagen

Caiuby muss in Augsburg vor Gericht erscheinen.
Foto: Ulrich Wagner (Archiv)

Der FCA-Spieler Caiuby soll einen Mann per Kopfstoß verletzt haben. Am ersten Prozesstag wurden elf Zeugen vernommen. Es geht um über 100.000 Euro Strafe.

Caiuby und die Pünktlichkeit - das scheint nicht zusammen zu passen. Auch zur Verhandlung am Augsburger Amtsgericht erschien der 31-jährige Brasilianer am Dienstagmorgen nicht. Laut Aussagen seines Anwalts Fabian Krötz nicht etwa deshalb, weil er nicht kommen wollte, sondern weil er eine Flugverbindung verpasst habe: "Er hängt noch an einem Flughafen fest", so Krötz. Nach der Verhandlung gab Krötz an, dass Caiuby sich bei ihm per SMS gemeldet hatte und ihm gesagt habe, dass sein Vater krank sei.

Caiuby wird aber noch die Möglichkeit erhalten, sich zu äußern: Der ursprünglich auf einen Tag angesetzte Prozess wird am 19. September fortgesetzt. Bei dieser Gelegenheit wird nicht nur Caiuby selbst als Zeuge vernommen, sondern auch FCA-Manager Stefan Reuter und FCA-Profi Sergio Cordova.

Zu sagen hätte Caiuby, der sich in der Verhandlung von seinem Anwalt vertreten ließ, einiges gehabt. In dem Prozess geht es um den Vorwurf, dass Caiuby im Mai 2018 einen heute 27-jährigen Mann per Kopfstoß so schwer verletzt haben soll, dass dieser wegen einer Gehirnerschütterung fünf Tage lang arbeitsunfähig war. In den frühen Morgenstunden soll es in der Augsburger Maximilianstraße zu der Auseinandersetzung gekommen sein.

Anwalt über Caiuby: "Er war gar nicht am Tatort"

Caiuby lässt über seinen Anwalt die Vorwürfe bestreiten: "Er war gar nicht am Tatort, sondern stand einige Meter weit weg", so Krötz. Einer von Caiubys Freunden, mit denen der Brasilianer an diesem Abend unterwegs war, soll dem Mann dann den Kopfstoß verpasst haben. Der Mann war vom Amtsgericht als Zeuge geladen worden, erschien aber nicht vor Gericht.

Leere Anklagebank: Caiuby erschien am Dienstag nicht selbst vor Gericht.
Foto: Florian Eisele

Das wiederum überraschte das 27-jährige Opfer, das in der Verhandlung als Nebenkläger auftritt. Dessen Anwalt Clemens Käuffer berichtete in der Verhandlung von einem Treffen auf der FCA-Geschäftsstelle. Dabei waren das mutmaßliche Opfer, Caiuby, FCA-Manager Stefan Reuter, FCA-Finanzgeschäftsführer Michael Ströll und Käuffer selbst. "Da machte Caiuby einen zerknirschten Eindruck. Er hat da lediglich gesagt, dass es ein turbulenter Abend war und hat sich entschuldigt."

Im Zuge dessen soll dem 27-Jährigen auch eine Geldzahlung in Höhe von 5000 Euro versprochen worden sein. Käuffer übermittelte Reuter sogar die Bankdaten seines Mandanten - Geld floss aber nie. Käuffer, der selbst als Zeuge vernommen wurde, berichtet von anfangs guten Gesprächen mit der FCA-Seite. "Irgendwann wirkten die Aussagen von Caiuby aber wie ein taktisches Manöver." Als er Reuter nach Monaten des Wartens auf Caiuby ansprach, sei beim FCA-Manager eine Resignation zu spüren gewesen: "Irgendwann hat Reuter über Caiuby gesagt: Der ist völlig außer Kontrolle."

Caiuby soll geschrien haben: "Ich zahle alles!"

Der 27-Jährige bekräftigte in seiner Zeugenaussage die Vorwürfe: "Drei Leute sind aggressiv und mit erhobenen Armen auf mich zugekommen und haben mir auf der Maxstraße den Weg abgeschnitten." Dabei soll es sich um Caiuby und seine Freunde gehandelt haben: "Als ich mich wegdrehen wollte, habe ich von Caiuby den Kopfstoß bekommen. Dann wurde mir schwarz vor Augen, ich bin nach vorne geklappt. Und dann habe ich einen Tritt in den Hintern bekommen."

Dieser Tritt sei aber nicht von Caiuby, sondern von einem seiner Freunde gekommen. "Ich habe noch gehört, wie Caiuby in die Menge geschrien hat: "Mir scheißegal, ich zahle alles!" Der 27-Jährige sei danach in Richtung Ulrichsplatz geflüchtet, war wegen der Gehirnerschütterung und einer Jochbeinprellung aber fünf Tage arbeitsunfähig. Dem Vorfall vorausgegangen war eine Pöbelei in einem Augsburger Club. Das mutmaßliche Opfer betont aber, nichts mit den Pöbeleien zu tun gehabt zu haben.

Die Entschuldigung, die Caiuby bei dem Gespräch auf der FCA-Geschäftsstelle gemacht hatte, sei authentisch gewesen: "Er war sehr höflich und hatte gesagt, dass ihm das leid tut."

Ein Türsteher belastet Caiuby mit seinen Aussagen schwer

Auch die Aussage eines Türstehers belastet den Brasilianer schwer: Er betont, gesehen zu haben, wie der Brasilianer dem 27-Jährigen einen Kopfstoß verpasst hat. Er kennt den Brasilianer gut - einerseits vom Fußball, aber auch aus dem Augsburger Nachtleben: "Caiuby hat in zwei Läden, die unsere Firma betreut, Hausverbot." Das Gesicht des Opfers war "stark geschwollen".

Dass der Brasilianer an diesem Abend getrunken hatte, ist unstrittig - laut seinem Anwalt Fabian Krötz sei dies aber nicht so viel gewesen, "dass eine Hemmschwelle überschritten wurde".

Für Caiuby steht bei der Verhandlung viel auf dem Spiel: Das Amtsgericht hatte gegen ihn wegen der Körperverletzung und einer Schwarzfahrt eine Strafbefehl in Höhe von 135 Tagessätzen erlassen. Zum Verständnis: Ein Tagessatz bezeichnet die Menge an Geld, die ein verurteilter Straftäter pro Tag netto zur Verfügung hat. Mit einbezogen ist in dieser Strafe die Schwarzfahrt wegen der Caiuby Mitte Oktober 2018 bereits verurteilt worden war.

Nach einem Oktoberfestbesuch im Jahr 2017 war er ohne Ticket im Zug eingeschlafen. Dafür wurde er, weil er Wiederholungstäter war, bereits zu einer Geldstrafe von 22.500 Euro verurteilt (30 Tagessätze zu jeweils 750 Euro).

Wird FCA-Spieler Caiuby verurteilt, gilt er als vorbestraft

Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig. Bleibt es bei dem Tagessatz aus dem ersten Verfahren, muss Caiuby nun insgesamt 101.250 Euro Strafe (entspricht 135 Tagessätzen zu jeweils 750 Euro) zahlen und gilt damit als vorbestraft.

Lesen Sie dazu auch: Tattoos, Geldstrafen, Ärger mit der Justiz: Die Akte Caiuby.

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15.09.2019

Ein Fall für die "Puppenkiste", er zeigt aber das Dilemma unserer Justiz auf.
Es ist jedoch mehr als überfällig, dass Bagatellfälle in 24 Stunden rechtskräftig entschieden werden müssen, damit unsere Justiz keine Entschuldigung mehr hat, dass schwere Verbrechen wegen Überlastung verjähren und die wahren Verbrecher ungestraft weiter ihr Unwesen treiben können .