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FC Augsburg
26.05.2017

Fan verkauft FCA-Tickets auf Viagogo und wird abgemahnt

Gleich mehrere Tickets für ein Spiel des FC Augsburg hat ein Fan im Internet deutlich über dem Einkaufspreis angeboten - und nun Ärger bekommen.
Foto: Ulrich Wagner

Ein Fan des FC Augsburg wollte sein Ticket auf der Internetplattform Viagogo verkaufen. Weil er die Karte deutlich teurer verkaufen wollte, droht ihm nun ein Stadionverbot.

Ein gutes Geschäft witterte offenbar ein Fan des FC Augsburg: Mehrere Eintrittskarten für ein Bundesligaspiel stellte er auf der Online-Plattform Viagogo zur Verfügung. Weil der Preis für die Karten den Einkaufspreis um über 15 Prozent überstieg, bekam er nun Ärger mit den Anwälten des FC Augsburg. Im schlimmsten Fall droht dem Verkäufer der Tickets jetzt ein Stadionverbot.

Um das Geschäft auf dem Schwarzmarkt zu unterbinden, betreibt der FC Augsburg seit einiger Zeit eine eigene Ticketbörse. Die Inhaber von Dauerkarten oder Einzelkarten können die Tickets dort anbieten, ein Teil der Einnahmen kommt dabei laut FCA dem Nachwuchs zugute - allerdings darf der Kaufpreis nicht den Einkaufspreis übersteigen. Damit will der Verein den Handel auf dem Schwarzmarkt verhindern. Bis Sommer 2014 hatte der FC Augsburg zusammen mit dem Portal Viagogo eine Partnerschaft betrieben, diese Zusammenarbeit aber nach Protesten der Fans beendet und eine eigene Plattform für die Zweitverwertung der Tickets gestartet.

FC Augsburg: Gegen Schwarzmarkt vorgehen

Trotzdem kommt es wiederholt vor, dass Karten für FCA-Spiele auf Plattformen wie Ebay oder eben Viagogo angeboten werden - zum Ärger des FC Augsburg mitunter deutlich über dem jeweiligen Einkaufspreis. Um das Geschäft mit Eintrittskarten zu verbieten, werden entsprechende Portale regelmäßig überprüft. Wer erwischt wird, dem drohen Strafen.

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Kader des FC Augsburg: Wer bleibt, wer geht?
Foto: Ulrich Wagner (Archivfoto)

Der FCA hat die Kanzlei Becker, Haumann, Mankel, Gursky aus Dortmund damit beauftragt, seine rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Der auf Medienrecht und Sportrecht spezialisierte Anwalt Ulf Haumann sendete dem Verkäufer der Tickets eine Unterlassungserklärung zu. Demnach muss der Fan die Rechtsanwaltskosten sowie einen Schadenersatz in Höhe von 250 Euro an den FCA zahlen. Ebenso muss er den Gewinn durch den Weiterverkauf der Karten an den Verein begleichen - sofern er dem Schreiben der Anwälte zustimmt. Sollte er sich weigern, könnte der FCA eine weitere Vertragsstrafe in Höhe von 2500 Euro oder ein Stadionverbot gegen den Verkäufer aussprechen.

Der FCA betonte auf Nachfrage, hart gegen jegliche Form des Schwarzmarktes vorzugehen. Der aktuelle Fall sei nur einer von vielen. Wie viele Verfahren derzeit anhängig sind, wollte der FCA nicht sagen. Vor den Europa-League-Spielen des FCA gegen Liverpool  wurden Tickets auf Viagogo für bis zu 1000 Euro angeboten.

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Die Diskussion ist geschlossen.

26.05.2017

So klar wie hier dargestellt ist die Rechtslage nicht.

Es gibt ein Urteil zu so einem Fall BGH, 11.9.2008 IZR 74/06