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FC Augsburg
23.05.2014

Freiheit für Bobadilla: 16 Monate auf Bewährung

Raul Bobadilla vor dem Amtsgericht in dem er sich heute verantworten muss, weil er mit seinem Auto zu schnell unterwegs war.
Foto: Sigi Tischler (dpa)

Raul Bobadilla ist mit einem blauen Auge davon gekommen. Der Stürmer des FC Augsburg wurde zu 16 Monaten auf Bewährung verurteilt und muss eine Geldstrafe bezahlen.

Raul Bobadilla hat den Gerichtssaal in Dornach als freier Mann verlassen. Das Gericht verurteilte den Augsburger Angreifer zu 16 Monaten auf Bewährung. Die Bewährung ist auf vier Jahre angesetzt. Außerdem muss Bobadilla 20 Tagessätze zu je 790 Franken zahlen. Dazu kommen 18.200 Franken aus einer alten Bewährungsstrafe sowie rund 10.000 Franken aus Verfahrenskosten. Zusammen sind das 47.200 Franken (rund 38.500 Euro).

Außerdem kostete Bobadilla die Auflösung seines Leasingvertrages für den Maserati ,mit dem er zu schnell unterwegs war, weitere 70.000 Franken. Bobadilla hat dem Urteil bereits zugestimmt und angekündigt, keine Berufung einzulegen.

 Das Gericht orientierte sich beim Strafmaß an der Forderung der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyier eine Haftstrafe von 16 Monaten, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden könne, forderte. Außerdem solle Bobadilla insgesamt 38.000 Franken (rund 31.000 Euro) als Strafe bezahlen.

Bobadillas Anwalt Michael Noth plädierte hingegen auf 12 Monate auf Bewährung sowie eine Geldstrafe, die niedriger liegt, als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

111 km/h in der 50er-Zone

Bobadilla erschien um 8.52 vor dem Gerichtsgebäude in Dornach (Schweiz). Im dunklen Anzug mit weißem Hemd schritt er zusammen mit seiner Freundin in jenes Gebäude, in dem sich zumindest seine nähere Zukunft entschied.

Der FCA-Spieler musste sich vor dem Amtsgericht wegen Raserei verantworten. Er wurde in einer 50er-Zone mit 111 km/h geblitzt. In der beschaulichen Schweiz findet man eine derart massive Geschwindigkeitsübertretung wenig lustig. Ihm drohte eine Haftstrafe zwischen einem Jahr und 18 Monaten.

Reuter ist mit dabei in der Schweiz

Bobadilla gab zuvor weitreichende Auskünfte zu seiner eigenen Person. Demnach verdient er bislang beim FCA 27.975 Euro netto durchschnittlich im Monat. Zwischen 4.000 und 6.000 Euro davon überweist Bobadilla jeden Monat nach Argentinien, um seine Familie zu unterstützen. Vertreten wird der Stürmer von seinem Anwalt Dr. Michael Noth. Teile der Verhandlung wurden auf spanisch geführt, Bobadilla antwortete auch in seiner Muttersprache und bekam eine Übersetzerin zur Seite gestellt. Aber auch Noth und Richter Markus Christ sprechen spanisch.

Nach dem Urteil kann Bobadilla sogar einen Stück der Strecke selbst nach Hause fahren. Seit vier Tagen hat er in Deutschland wieder die Fahrerlaubnis. In der Schweiz hingegen muss Bobadilla noch bis Juli 2015 auf seinen Führerschein verzichten.

Der FC Augsburg hatte ihm eine drei Mann große Delegation mit in die Schweiz geschickt: Manager Stefan Reuter, Prokurist Michael Ströll und Chefscout Stefan Schwarz. (AZ)

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