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  4. FC Augsburg: Sportgericht verhandelt Einspruch von Baum am 4. April

FC Augsburg
16.03.2018

Sportgericht verhandelt Einspruch von Baum am 4. April

Soll 8000 Euro Strafen zahlen: Augsburg-Coach Manuel Baum.
Foto: Matthias Balk, dpa

Weil er beim Heimspiel gegen den VfB Stuttgart den Schiedsrichter verbal angegangen haben soll, wurde gegen Manuel Baum eine Geldstrafe verhängt.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am 4. April ab 14 Uhr in Frankfurt mündlich den Einspruch von FCA-Trainer Manuel Baum. Der 38-Jährige hatte gegen das Urteil vom 9. März Einspruch eingelegt: Baum soll demnach eine Geldstrafe von 8000 Euro zahlen, weil er sich während des Bundesliga-Spiels gegen den VfB Stuttgart am 18. Februar mehrfach unsportlich über den Schiedsrichter geäußert haben soll.

Der Unparteiische Tobias Stieler (Hamburg) hatte Baum eine Viertelstunde vor Spielende aus dem Innenraum verwiesen. Beim DFB gilt Baum als Wiederholungstäter: Bereits in der vergangenen Saison wurde er vom Schiedsrichter auf die Tribüne geschickt. Beim Heimspiel gegen den 1. FC Köln war er wegen einer roten Karte für den Stürmer Alfred Finnbogason des Feldes verwiesen worden. (dpa)

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