Verhandlung verloren: FCA muss weiter für Ex-Spieler Ottl zahlen
Der FC Augsburg klagte vor dem Landgericht erfolglos gegen eine Spielerberatungsagentur. Nun muss der Bundesligist weiter für Ottl zahlen - vielleicht bleibt das noch lange so.
Der FC Augsburg muss eine Schlappe vor Gericht hinnehmen. Das Landgericht Augsburg hat die Klage der „FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA“ gegen eine Spielerberatungsfirma abgewiesen. In dem Zivilprozess hatte der Verein Schadenersatz von der Agentur verlangt und dies mit „fehlerhafter Beratung“ begründet. Hintergrund des Streits ist ein Transfer des Fußball-Bundesligisten, der bereits einige Jahre zurückliegt.
Andreas Ottl, ehemaliger Spieler des FC Bayern, war 2012 von Hertha BSC nach Augsburg gewechselt. Der Mittelfeldspieler kämpfte beim FCA mit Verletzungen und machte in zwei Jahren nur 13 Bundesligaspiele, sein 2014 auslaufender Vertrag wurde nicht verlängert. Heute ist Ottl kein aktiver Fußballer mehr – und war von der Angelegenheit vor dem Landgericht nur am Rande betroffen. Die Klage des FC Augsburg drehte sich um das damalige Vertragsverhältnis.
Als Ottl 2012 nach Augsburg kam, begann der FC Augsburg mit den Zahlungen
Konkret ging es um eine spezielle Form der Altersvorsorge. Die vom FCA erfolglos verklagte Agentur berät Profikicker hinsichtlich ihrer Geldanlage und tritt dabei auch als Versicherungsmaklerin auf. So auch bei Ottl, der in einer früheren Station eine Form der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen hatte, eine sogenannte Unterstützungskasse.
Als der Fußballer nach Augsburg kam, wollte er, dass die Unterstützungskasse weiterlief, und der FCA stimmte zu, nachdem die Agentur für den Spieler angefragt hatte. Bestandteil der Unterstützungskasse ist, dass der Arbeitgeber Beiträge in einen „Pensionssicherungsverein“ einzahlt, der dafür Sorge tragen soll, dass die Versorgungsansprüche gesichert sind, sollte die Unterstützungskasse pleite gehen. Um jene Beiträge zu dem Pensionssicherungsverein dreht sich der Prozess.
Theoretisch muss der FCA noch sehr lange zahlen
Der FCA war der Meinung, die Agentur hätte den Verein darauf hinweisen müssen, dass die Beiträge auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses weitergezahlt werden müssen. In der Klage geht es um die Beiträge der Jahre 2013 und 2014, insgesamt um 4700 Euro, nicht viel Geld nach den Maßstäben des Fußballsports. Der FC Augsburg muss diese Beiträge theoretisch so lange zahlen, bis der Versicherungsfall eintritt oder sie auf einen neuen Arbeitgeber übertragen wird.
Der Anwalt der Agentur, Michael Lentzen, argumentierte während der Verhandlung, dass zwischen seiner Mandantin und dem Fußballverein überhaupt kein Vertragsverhältnis bestehe, sondern nur zwischen dem Fußballer und der Agentur. Zudem zweifelte er daran, dass der Verein von den strittigen Beiträgen nichts gewusst haben will – schon alleine deshalb, da es bei einem früheren Spieler des FC Augsburg ein gleiches Konstrukt gegeben habe, das ebenfalls von der Spielerberatungsagentur vermittelt worden sei.
Richter Michael Schneider ließ damals bereits durchblicken, dass die Erfolgsaussichten der Klage des Vereins eher gering seien. Letztlich wies er die Klage nach Auskunft des Landgerichtes ab, da zwischen dem Kläger und dem Beklagten keine Vertragsbeziehung bestehe.
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