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Aufhebung des Haftbefehls gegen FCA-Profi: Neue Entwicklungen im Ermittlungsfall

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Haftbefehl gegen FCA-Profi aufgehoben: Staatsanwaltschaft sieht keinen dringenden Tatverdacht mehr

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    Der Haftbefehl gegen einen Fußball-Profi des FC Augsburg wurde aufgehoben.
    Der Haftbefehl gegen einen Fußball-Profi des FC Augsburg wurde aufgehoben. Foto: Arne Dedert, dpa

    Überraschende Wendung im Fall eines Fußball-Profis des FC Augsburg, gegen den die Staatsanwaltschaft Augsburg seit Anfang Februar wegen eines „von einer Bekannten des Beschuldigten angezeigten Sachverhalts mit sexuellem Hintergrund“ ermittelt. Nach Informationen unserer Redaktion wurde der Haftbefehl gegen den Mann am Mittwoch auf Betreiben der Augsburger Staatsanwaltschaft aufgehoben.

    Kein dringender Tatverdacht mehr gegen den FCA-Profi

    Dies bestätigte am Donnerstag eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage unserer Redaktion. „Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen liegen die Voraussetzungen für einen Haftbefehl nicht mehr vor, da kein dringender Tatverdacht bezüglich des rechtlich gravierendsten Vorwurfs mehr besteht“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Worin dieser liegt, konnte die Sprecherin aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nach wie vor nicht mitteilen.

    Nach Recherchen unserer Redaktion soll es zwischen dem Fußballprofi und einer Frau in Augsburg zunächst einvernehmlichen Sex gegeben haben, der dann jedoch aus dem Ruder gelaufen sein soll. Ob dieser Vorwurf gänzlich falsch war, steht aber noch nicht fest.

    Haftbefehl aufgehoben, da kein dringender Tatverdacht mehr besteht

    Ein Haftbefehl setzt rechtlich einen dringenden Tatverdacht voraus. Das bedeutet, dass die Beweislage eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung rechtfertigt. Dies prüft die Staatsanwaltschaft in jeder Lage des Verfahrens. Sie weist aber darauf hin: Liegt ein dringender Tatverdacht nicht (mehr) vor, heißt das im Umkehrschluss nicht, dass der Beschuldigte unschuldig ist, sondern nur, dass die hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung nicht (mehr) gegeben ist.

    Ermittlungen sollen in drei Wochen abgeschlossen sein

    Zunächst ging die Staatsanwaltschaft hart gegen den Beschuldigten vor. Er musste zwei Nächte in Untersuchungshaft verbringen. Der Haftbefehl wurde dann im Laufe des Verfahrens außer Vollzug gesetzt. Jetzt wurde er aufgehoben. Das Verfahren läuft allerdings noch weiter, die Unschuldsvermutung gilt weiterhin. Die Staatsanwaltschaft rechnet derzeit mit einem Abschluss der Ermittlungen in etwa drei Wochen.

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    1 Kommentar
    Ay?e Duman

    irgendwelche Aktualisierungen??

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