Strafverfahren um sexuelle Übergriffe sind immer eine extrem ernste und heikle Angelegenheit. Das gilt nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für jene, die die mutmaßlichen Taten aufklären sollen - Polizei und Staatsanwaltschaft. In den allermeisten Fällen sind nur zwei Menschen beteiligt und es gibt keine objektiven Beweise. Aussage steht dann gegen Aussage. Über das, was genau geschehen ist, gehen die Sichtweisen häufig stark auseinander.
Auch für die Ermittler ist dies regelmäßig eine vertrackte Situation, gerade am Anfang eines Verfahrens. Steigen sie hart ein und nehmen einen Verdächtigen beispielsweise in U-Haft, am Ende kommt vor Gericht aber ein Freispruch heraus, geraten sie in scharfe Kritik. Der Verdächtige muss dann mit dieser Art von Vorverurteilung leben. Gehen sie eingangs defensiver vor und ein Verdächtiger flüchtet, hagelt es ebenfalls schwere Vorwürfe. „Es ist eine Lose-Lose-Situation“, sagt ein erfahrener Ermittler.
Vorwürfe gegen FCA-Profi: Augsburger Staatsanwaltschaft hält sich bedeckt
Ähnlich verzwickt scheint die Lage im Fall des Fußball-Profis des FC Augsburg zu sein, gegen den die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt – wegen eines „von einer Bekannten des Beschuldigten angezeigten Sachverhalts mit sexuellem Hintergrund“, wie die Behörde vor zwei Wochen auf Anfrage bestätigte. Näher ging die Staatsanwaltschaft nicht auf die Vorwürfe ein. Und auch auf erneute Anfrage machte die Behörde keine weiteren Angaben. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen und es gelte, die Persönlichkeitsrechte des Angeschuldigten zu wahren. Die Staatsanwaltschaft hält sich bedeckt, weil zum jetzigen Zeitpunkt unklar ist, wie das Ermittlungsverfahren gegen den FCA-Spieler weitergeht. Mündet es in eine Anklage und in einen Strafprozess oder wird es eingestellt?
Ermittlungen gegen FCA-Profi: Zuerst einvernehmlicher Sex – und was passierte dann?
Im Moment ist dies noch nicht zu bewerten. Nach Recherchen unserer Redaktion soll es zwischen dem Fußballprofi und einer Frau in Augsburg zunächst einvernehmlichen Sex gegeben haben. Dann lief die Sache jedoch nach Erkenntnissen der Ermittler aus dem Ruder. Die Frau soll mit den Praktiken nicht mehr einverstanden gewesen sein und dies auch klar zum Ausdruck gebracht haben. Dennoch soll der Fußballer weitergemacht haben und damit übergriffig geworden sein. Nach Informationen unserer Redaktion sind bei der Frau körperliche Verletzungen dokumentiert worden, die zu ihren Schilderungen des Vorfalls passen würden. Diese Tatsache allein ist für die Ermittler zwar ein Indiz, aber kein hundertprozentiger Beweis dafür, dass der Sex ab einem bestimmten Zeitpunkt gegen ihren Willen fortgeführt wurde.
Anhand des bisherigen Verfahrensverlaufs lässt sich ebenfalls in gewisser Weise ablesen, wie schwierig der Fall zu bewerten ist. Zunächst hatte die Augsburger Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den FCA-Kicker beantragt, den das Amtsgericht auch erließ. Die Ermittlungsbehörde begründete den Haftbefehlsantrag mit Fluchtgefahr. Drei Tage lang saß der Fußballprofi in Untersuchungshaft, dann wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt und der Mann kam frei. Die Justiz ist in solchen Fällen gehalten, jederzeit im Verfahren mildere Mittel zu prüfen.
Üblicherweise müssen Angeschuldigten bei der Außervollzugsetzung „vom Gericht zu bestimmende Auflagen (z.B. sich regelmäßig bei der Polizei persönlich zu melden, Hinterlegung einer Kaution etc.) erfüllen“, wie die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Augsburg auf Anfrage mitteilte. Auch eine vorläufige Einziehung der Ausweispapiere kommt infrage.
Anschuldigungen gegen FCA-Profi: Abschluss der Ermittlungen in vier Wochen erwartet
Allzu lange wird eine abschließende Bewertung des möglichen sexuellen Übergriffs durch die Staatsanwaltschaft nicht mehr dauern. „Mit einem Abschluss der Ermittlungen kann nach derzeitigem Stand voraussichtlich in etwa einem Monat gerechnet werden“, teilte die Pressestelle mit. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den FCA-Spieler weiter die Unschuldsvermutung.
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