Zum wiederholten Male muss der FC Augsburg eine Geldstrafe für das Abbrennen von Pyrotechnik durch Fans bezahlen. Das DFB-Sportgericht verdonnert den Klub zu einer Zahlung von 10.000 Euro. Das geht aus Mitteilungen des FCA und des Deutschen Fußball-Bundes hervor.
Bestraft wird demnach, dass im Fanblock der Augsburger im Bundesliga-Auswärtsspiel am 27. September 2025 beim 1. FC Heidenheim zehn bengalische Feuer entzündet wurden. Der Zwischenfall ereignete sich in der 76. Spielminute. Der DFB-Kontrollausschuss hatte, basierend auf einem Bericht des Schiedsrichters Tobias Welz, zuvor Anklage gegen den FCA erhoben.
Fans brennen Pyrotechnik ab: 10.000 Euro Strafe für FCA
Dem nun gefällten Urteil des DFB hat der Verein bereits zugestimmt, es ist somit rechtskräftig. Einen Anteil von 3300 Euro von der Gesamtstrafe darf der FCA für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen einsetzen.
In einer Mitteilung des DFB heißt es: „Das Entzünden von Gegenständen stellt eine erhebliche Gefahr für die im Stadionbereich und auf dem Spielfeld befindlichen Personen dar. Zu deren Schutz sind derartige Handlungen verboten und deswegen zu unterbinden.“ Wenn es doch zu Vorfällen dieser Art käme, sei der jeweilige Verein dafür verantwortlich, erklärt der DFB. Je pyrotechnischem Gegenstand, der abgebrannt wird, wird demnach grundsätzlich eine Geldstrafe von 1000 Euro fällig – deshalb ergibt sich in diesem Fall eine Gesamtstrafe von 10.000 Euro für den FCA.
Hohe Strafen für FC Augsburg in den vergangenen Jahren
Der Verein wurde bereits zum wiederholten Male vom DFB zur Kasse gebeten. In den vergangenen Jahren kam eine beträchtliche Summe an Strafen zusammen. So musste der FCA im November 7000 Euro bezahlen, im Mai und Juni des vergangenen Jahres sogar 92.000 beziehungsweise 26.000 Euro. Für Verfehlungen der Saison 2024/25 wurde insgesamt gar ein Rekordbetrag fällig.
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