Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Sport
  3. FC Bayern
  4. Breno-Prozess: Über drei Jahre Gefängnis - Vergleich mit Kaspar Hauser

Breno-Prozess
04.07.2012

Über drei Jahre Gefängnis - Vergleich mit Kaspar Hauser

Der frühere FC-Bayern-Profi Breno ist wegen schwerer Brandstiftung zu einer Haftstrafe von drei Jahren  und neun Monaten verurteilt worden.
Foto: dpa

Kurz vor der Urteilsverkündung meldete sich Breno doch noch zu Wort. Es brachte nichts. Er muss ins Gefängnis. Seine Karriere könnte vorbei sein.

Der ehemalige Bayern-Profi Breno muss ins Gefängnis. Das Landgericht München verurteilte ihn wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. "Der Angeklagte hat mit dieser Tat eine sehr schwere Schuld auf sich geladen", sagte Richterin Rosi Datzmann am Mittwoch. Sie sah es als erwiesen an, dass der 22-jährige Brasilianer in der Nacht auf den 20. September 2011 seine gemietete Villa im Münchner Nobelvorort Grünwald angezündet hat. Der Haftbefehl gegen ihn wurde wieder in Kraft gesetzt. Nach Angaben Datzmanns wird Breno voraussichtlich nach zweieinhalb Jahren Haft in Deutschland in seine brasilianische Heimat abgeschoben.

Kurz vor der Urteilsverkündung hatte Breno sein Schweigen gebrochen und erstmals seit Beginn der Verhandlung Angaben zu den Vorwürfen gemacht. "Ich möchte mich für diese Nacht entschuldigen", sagte er - beim FC Bayern und auch bei dem Besitzer des Hauses, "der sein Eigentum verloren hat". Er entschuldigte sich auch bei seiner Familie und seinen Kindern, "für die ich kein gutes Vorbild war". "Ich bin ein Mensch, der an Gott glaubt und ich danke ihm, dass er meine Familie geschützt hat."

Verteidiger forderte Freispruch für Breno

Zuvor hatte Brenos Verteidiger Werner Leitner in seinem Plädoyer Freispruch für den Abwehrspieler gefordert. Es bestünden Zweifel daran, dass nur Brandstiftung als Ursache des Feuers infrage komme, sagte er. Sollte das Gericht zu einer anderen Ansicht kommen, bat er um eine milde Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren. Die hätte noch zur Bewährung ausgesetzt werden können. "Er hat nichts außer der Familie und Fußball", sagte Leitner. Ein Strafvollzug im Ausland bedeute für ihn das sportliche Aus. "Geben sie Breno eine Chance", bat er. Staatsanwalt Nikolaus Lanz hatte eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert.

Breno stand seit Mitte Juni in München vor Gericht. Der Prozess lieferte einen tiefen Einblick in das Seelenleben des jungen Mannes, der mit 18 Jahren für eine Ablösesumme von zwölf Millionen Euro als großes Abwehr-Talent zu den Bayern gekommen war, in Deutschland aber nie Fuß fassen konnte und immer weiter in Depressionen und Alkoholproblemen versank. Ärzte und Bekannte schilderten ihn als entwurzelten Mann. "Irgendwie hat er mich an Mogli erinnert", sagte sein Anwalt. "Aber vielleicht wäre der Vergleich Kaspar Hauser besser."

Staatsanwaltschaft ermittelt beim FC Bayern

Am Mittwoch wurde auch bekannt, dass die Staatsanwaltschaft im Zuge des Breno-Prozesses inzwischen Ermittlungen beim FC Bayern aufgenommen hat. Breno hatte vor Gericht angegeben, das starke Schlafmittel "Stilnox" in größeren Mengen aus dem Medizinschrank des FC Bayern genommen zu haben. Zwar hatte der Verein betont, die Aussagen entbehrten jeder Grundlage, es gebe grundsätzlich keine Schlafmittel beim FC Bayern. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stießen Ermittler aber beim Verein auf einen unverschlossenen Schrank und auch auf das Mittel "Stilnox". Es geht nun um Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz. "Das müssen wir von Amtswegen aufklären", ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.