Weihnachtsgeschenk für Uli Hoeneß: Bevorzugt die Justiz Prominente?
Der Ex-Präsident des FC Bayern sitzt gerade mal ein halbes Jahr im Gefängnis. Jetzt darf er Heiligabend und Silvester daheim feiern.
Uli Hoeneß polarisiert, selbst wenn er still hinter Gittern sitzt. Nun erhitzt die Nachricht die Gemüter, dass er Weihnachten und den Jahreswechsel daheim verbringen darf. Während die einen sagen, er hat es verdient, beschweren sich die anderen über eine Sonderbehandlung. Was stimmt?
Ist Uli Hoeneß ein Häftling wie jeder andere?
Nein, definitiv nicht. Uli Hoeneß ist zurzeit der mit Abstand prominenteste bayerische Gefangene. Vergleichbare Fälle gibt es nicht. Er war Macher und Präsident des bekanntesten und erfolgreichsten deutschen Fußballklubs. Die Höhe der hinterzogenen Steuern von 28,5 Millionen Euro ist ebenso ungewöhnlich wie die relativ milde Strafe von dreieinhalb Jahren Haft.
Welche Vergünstigungen bekommt der prominente Fußballmanager?
Hoeneß hat bisher in der Justizvollzugsanstalt Landsberg noch keine Nacht in einer „normalen“ Zelle verbracht. Er kam von Anfang an auf die Krankenstation, das haben der Anstaltsarzt und die JVA-Leitung entschieden. Im Hospital sind die Betreuung und die Kontrolle besser, die Häftlinge können sich freier bewegen. Die Zimmer sind größer, Hoeneß hat Warmwasser, kann duschen und essen, wann er will. Hofgang hat er abseits von den Häftlingen des „normalen“ Zellentrakts, oft sogar allein. So wird es wohl bleiben, bis Hoeneß Freigänger wird.
Warum wird Hoeneß besser behandelt als andere Gefangene?
Die Vorschriften für den Vollzug geben der Gefängnisleitung großen Spielraum. Starre Vorgaben gibt es nicht. Damit kann der Umgang recht individuell dem einzelnen Gefangenen angepasst werden. Faktoren wie Verhalten, soziales Umfeld, Rückfallgefahr spielen eine wichtige Rolle. Aus dieser Sicht muss Hoeneß als „Musterhäftling“ gelten. Er hat den Finanzbehörden mehr als 40 Millionen Euro zurückbezahlt. Ein Teil der Vorwürfe einer Sonderbehandlung gründet sich auch auf Sicherheitsüberlegungen der JVA für den prominenten Häftling. Rein rechtlich bewegt sich die Behandlung des prominenten Gefangenen im Rahmen des Möglichen. Dieser Rahmen wird aber wohlwollend voll ausgeschöpft.
Wie ist die weitere Planung der Justiz für den Häftling Hoeneß?
Hoeneß bekommt über Weihnachten und Silvester Hafturlaub, das steht nach Informationen unserer Zeitung fest. Das bedeutet, dass der 62-Jährige bei seiner Frau Susi im Haus am Tegernsee übernachten darf. Grundsätzlich stehen Gefangenen 21 Tage Urlaub im Vollzugsjahr zu. Laut Justizministerium hatten 2013 von rund 11 000 Gefangenen 773 zu Weihnachten Urlaub oder Ausgang. Hoeneß hat zudem einen Vertrag mit dem FC Bayern, wonach er ab kommendem Jahr in der Jugendabteilung des Klubs mitarbeitet. Zu seinem 63. Geburtstag soll Hoeneß bereits ins Freigängerhaus Rothenfeld bei Andechs am Ammersee verlegt werden. Von dort aus kann er jeden Morgen zur Arbeit nach München fahren.
Ist es nicht ungewöhnlich, dass Hoeneß schon bald tagsüber beim FC Bayern arbeiten darf?
In den Genuss dieses sogenannten „freien Beschäftigungsverhältnisses“ kommen nur 1 bis 2 Prozent der Gefangenen in Bayern. Zum einen erfüllen nur wenige Gefangene die Voraussetzungen für diese Form des Freigangs. Zum anderen gibt es wenige Firmen, die einen Häftling anstellen. Ob die Arbeitsstelle an der Säbener Straße geeignet ist für den Häftling Hoeneß, hat nach Informationen unserer Zeitung die Landsberger Gefängnischefin Monika Groß persönlich in München überprüft.
Wie viel darf Hoeneß verdienen?
Theoretisch kann sein Klub ihm bezahlen, so viel er will. Es gibt keine Beschränkung, nur die Vorschrift, dass Hoeneß nicht unter Tarif bezahlt werden darf. Das dürfte in diesem speziellen Fall nicht das Problem sein. Die Klausel soll prinzipiell verhindern, dass sich Firmen Mitarbeiter zu Dumpinglöhnen aus den Gefängnissen holen. Mehrtägige Geschäftsreisen darf Hoeneß aber nicht unternehmen. Er muss jeden Abend zum Schlafen wieder ins Gefängnis einrücken. Das wird auch mindestens bis Anfang März 2016 so bleiben. Dann hat Hoeneß die Hälfte seiner Gefängnisstrafe abgesessen und kann wegen guter Führung und einer günstigen Sozialprognose über die Halbstrafen-Regelung endgültig auf freien Fuß kommen.
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