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Medienberichte
01.07.2017

1860-Investor reicht gegen 50+1-Regel Beschwerde ein

Nach Medienberichten hat 1860-Investor Hasan Ismaik beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen die 50+1-Regel eingereicht.
Foto: Andreas Gebert (dpa)

Hasan Ismaik, Investor von Zweitliga-Absteiger TSV 1860 München, legt beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen die 50+1-Regel ein.

Der Jordanier bestätigte entsprechende Berichte von der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und des Bayerischen Rundfunks am Freitagabend via Facebook. "Durch die traurigen Ereignisse der letzten Wochen sehe ich mich leider gezwungen, diesen Weg zu beschreiten", schrieb er.

Ismaik ist Mehrheitseigner bei den "Löwen", die Mehrheit der Stimmen liegt beim Verein, der zuletzt aus der 2. Liga in die Regionalliga abgestürzt war. Ohne die 50+1-Regel könnte Ismaik auch die Stimmenmehrheit übernehmen. Ismaik hatte den Club 2011 vor dem finanziellen Aus gerettet. Er hatte immer wieder die 50+1-Regel kritisiert. "Diese Regel ist eine Scheinregel, die den deutschen Fußball nicht schützt, sondern extrem schadet", ließ er nun wissen.

Die Regel soll verhindern, dass Investoren die Macht in einem Verein übernehmen. Ausnahmen gibt es, etwa Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg. Diese Sonderfälle sind möglich, wenn jemand "seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Vereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat". So steht es in der Satzung der Deutschen Fußball Liga (DFL). Weitere Details sind in so genannten "Leitplanken" festgehalten, die nicht öffentlich sind. Über die Bewilligung von Ausnahmen entscheidet das Präsidium des DFL.

Laut "FAZ" erscheint ein Vorgehen gegen die 50+1-Regel chancenreich. "Kartellrechtsexperten gehen von einer unerlaubten Investorenbeschränkung und vom Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung aus", schreibt die Zeitung. Ismaik versicherte, er wolle alle seine Kräfte einsetzen, um die Regel zu Fall zu bringen. Der "Süddeutschen Zeitung" sagte er indes, er reche damit, dass der Prozess "drei Jahre" dauern werde.

Ismaik bei Facebook

Bericht FAZ

Bericht BR

Bericht der Süddeutschen Zeitung

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