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23.03.2010

DFB-Sportgericht: Köln ohne Fans in Hoffenheim

Frankfurt/Main (dpa) - Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat auch im Fall von Zuschauerausschreitungen beim 1. FC Köln hart durchgegriffen. Die Kölner müssen ihr Bundesliga-Auswärtsspiel am 10. April bei 1899 Hoffenheim ohne eigene Fans bestreiten, wie das Sportgericht urteilte.

Nach einer Mitteilung des DFB wurde der Verein zudem zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 000 Euro verurteilt. Damit ahndete das Gremium "unsportliches Verhalten seiner Anhänger in fünf Fällen". Die Steh- und Sitzplätze im Gästeblock der RheinNeckar-Arena von 1899 Hoffenheim haben in dieser Begegnung frei zu bleiben, hieß es. Außerdem muss der 1. FC Köln Schadenersatz in Höhe des zustehenden Kartenkontingents an den badischen Liga-Konkurrenten leisten. Der 1. FC Köln hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. "Wir haben diesem Urteil zugestimmt und haben damit das Worst-Case-Szenario eines Teil- oder Vollausschlusses unserer Fans bei Heimspielen vermieden", sagte FC-Manager Michael Meier.

In fünf Spielen wurden im Kölner Zuschauer-Block unter anderem pyrotechnische Gegenstände wie Knallkörper oder Bengalische Feuer gezündet, bemängelte das Sportgericht: In den Bundesliga-Begegnungen in Mönchengladbach (24. Oktober), bei Hertha BSC Berlin (8. November), in Bochum (28. November) und bei Bayer 04 Leverkusen (27. Februar) sowie im DFB-Pokal-Spiel am 10. Februar beim FC Augsburg.

Am 22. März hatte der DFB bereits für ein Novum gesorgt und verfügt, dass an Fans des 1. FC Nürnberg bei zwei Auswärtspartien keine Stehplatztickets und nur personalisierte Sitzplatzkarten verkauft werden dürfen. Dies war die Strafe für die Gewaltausbrüche von "Club"-Fans während des Spiels am 27. Februar beim VfL Bochum. In Freiburg am 17. April und in Hamburg am 1. Mai müssen die Franken ohne die Unterstützung ihrer Anhänger auskommen.

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