Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Sport
  3. Fußball
  4. International
  5. Scottish Premiership: Schottland hebt Zuschauerbeschränkungen für Fußball auf

Scottish Premiership
11.01.2022

Schottland hebt Zuschauerbeschränkungen für Fußball auf

Kündigte die Aufhebung coronabedingter Teilnehmer-Beschränkungen für Veranstaltungen unter freiem Himmel an: Nicola Sturgeon.
Foto: Christoph Soeder/dpa

Edinburgh (dpa) - In Schottland werden vom 17.

Januar die coronabedingten Teilnehmer-Beschränkungen für Veranstaltungen unter freiem Himmel aufgehoben, darunter auch Fußballspiele der schottischen Premiership, kündigte Regierungschefin Nicola Sturgeon an.

Damit dürfen Fußballfans wieder in die Stadien zurückkehren und auch der Rugby-Klassiker Schottland gegen England bei den Six Nations um den Calcutta Cup kann bei voller Zuschauerauslastung in Edinburgh stattfinden. Seit dem 26. Dezember lag die Obergrenze für Events unter freiem Himmel bei 500 Menschen.

Sturgeon sagte, die aktuellen Corona-Zahlen machten Hoffnung, riet aber weiter zur Vorsicht. Veranstalter von Events mit mehr als 1000 Menschen sind angewiesen, den Impf- oder Genesenenstatus von mindestens 50 Prozent der Teilnehmer zu prüfen.

Um als vollständig geimpft zu gelten, ist in Schottland ab 17. Januara eine Booster-Impfung erforderlich, sofern die zweite Impfung mehr als vier Monate zurückliegt. Der Zugang zu Veranstaltungen ist auch mit Vorlage eines negativen Tests möglich.

© dpa-infocom, dpa:220111-99-670726/3 (dpa)

BBC-Bericht

Sky-Bericht

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.