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Sportrecht: Fans rufen «UEFA Mafia» - Gericht hebt Geldstrafe auf

Sportrecht

Fans rufen «UEFA Mafia» - Gericht hebt Geldstrafe auf

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    Darf «UEFA Mafia» bei einem Fußballspiel skandiert werden?
    Darf «UEFA Mafia» bei einem Fußballspiel skandiert werden? Foto: Silas Stein/dpa

    Der norwegische Fußballverein Brann hat eine Geldstrafe abgewendet, nachdem Fans bei einem Spiel «UEFA Mafia» gerufen hatten. Der Internationale Sportgerichtshof Cas habe entschieden, dass das nicht pauschal als Beleidigung gewertet werden könne, teilte der Verein aus Bergen auf seiner Internetseite mit.

    Die Europäische Fußball-Union bestätigte auf dpa-Anfrage, dass die Strafe aufgehoben worden sei. Der Cas war ebenfalls für eine Stellungnahme angefragt.

    Das war passiert

    Die UEFA hatte gegen den Verein nach einem Champions-League-Spiel der Fußballerinnen von Brann im Januar 2024 eine Strafe von 5.000 Euro wegen einer beleidigenden Botschaft verhängt. Dabei hatte es sich nach Angaben der norwegischen Nachrichtenagentur NTB um «UEFA-Mafia»-Rufe von Zuschauern gehandelt.

    Das sagt die UEFA zum Urteil

    Die UEFA verwies in ihrer Stellungnahme darauf, dass die Geldstrafe wegen der außergewöhnlichen Umstände des Falls und der schwachen Beweislage aufgehoben worden sei. Der Cas habe nicht bestätigt, dass die Meinungsfreiheit beleidigende Äußerungen von Fans rechtfertigen würde. Stattdessen habe die UEFA nach Ansicht des Gerichts das regulatorische Interesse, unangemessenes Verhalten während eines Fußballspiels zu verhindern.

    Das sagt der Verein zum Urteil

    Der Sportgerichtshof habe zugestimmt, dass die Frage, ob ein Ausdruck beleidigend oder provokativ sei, im Kontext betrachtet werden müsse, schrieb Brann. Auch die Disziplinarregeln der UEFA müssten vor dem Hintergrund grundlegender Menschenrechte wie der Meinungsfreiheit betrachtet werden.

    «UEFA Mafia» sei in diesem Fall als Verweis auf die UEFA als geschlossene Gruppe von Personen zu verstehen, die wesentliche Kontrolle über einen bestimmten Teil der Gesellschaft ausübten - also als satirisches oder machtkritisches Statement. Der CAS habe aber auch entschieden, dass das nicht bedeute, dass der Ausdruck in allen Fällen akzeptabel sei.

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