Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Sport
  3. Handspiel im Fußball: Regel in der Saison 2023/2024

Offizielles Regelwerk
01.08.2023

Handspiel im Fußball: Regel in der Saison 2023/2024

Das bekannteste Handspiel der Fußball-Geschichte: Diego Maradonas Handspiel – später von ihm „Hand Gottes“ genannt – sorgt für das 1:0 für Argentinien bei der Weltmeisterschaft 1986 im Viertelfinale gegen England.
Foto: Witters

Fußball heißt Fußball, weil der Ball mit dem Fuß gespielt werden soll. Kopfball ist in Ordnung. Ballberührungen mit der Hand führen dagegen fast garantiert zu Diskussionen. Doch wann ist es ein Handspiel?

Es hat mittlerweile schon etwas von ganz eigener Wissenschaft im Fußball: Wann ist eine Ballberührung mit der Hand durch einen Feldspieler ein strafbares Handspiel? Die Vorgaben für einen Pfiff wurden in der Vergangenheit immer wieder angepasst, stets begleitet von öffentlicher Kritik.

Hinzu kommt die unterschiedliche Auslegung, wenn scheinbar glasklare Handspiele nicht geahndet werden, dagegen bei Berührungen nach Schüssen aus kurzer Distanz durchgegriffen wird. Die Einführung des Video-Schiedsrichters scheint die ganze Situation eher noch verkompliziert zu haben, da die Möglichkeit der Inaugenscheinnahme durch immer mehr Zeitlupen-Perspektiven jedes Handspiel umso dramatischer erscheinen lässt - hier scheiden sich seitdem manchmal umso mehr die Geister.

Wir gehen den wichtigsten Fragen rund ums Handspiel beim Fußball nach.

Wer ist für die internationalen Regeln im Fußball zuständig?

Diese Aufgabe übernimmt der International Football Association Board (IFAB). In diesem haben die vier britischen Fußballverbände - also England, Schottland, Wales und Nordirland - jeweils eine Stimme, die FIFA vertritt die 207 übrigen Mitgliedsverbände und hat vier Stimmen.

Die Aufgabe des Gremiums liegt darin, "für den Schutz der Spielregeln unter Wahrung der Traditionen und der internationalen Dimensionen des Fußballs" zu sorgen. Damit ein Antrag angenommen wird, braucht es eine Dreiviertelmehrheit - ohne Zustimmung der britischen Verbände kann die FIFA also keine Regeln ändern.

Im Entscheidungsprozess werden die IFAB-Mitglieder von einem Fußball- und Technik-Beratungsgremium unterstützt, zu dem frühere Spieler, Trainer oder Schiedsrichter zählen. In den letzten Jahren waren das etwa Persönlichkeiten wie Arsene Wenger, Jillian Ellis, Luis Figo, Zvonimir Boban, Pierluigi Collina oder Roberto Rosetti.

Lesen Sie dazu auch

Wie lautet die Handspiel-Regel in der Saison 2023/2024?

Im nur 17 Regeln umfassenden offiziellen Regelkatalog wird das Handspiel unter "Regel 12: Fouls und unsportliches Betragen" behandelt. Und zwar unter Punkt "12.1 Direkter Freistoß", der während der letzten Spielzeiten nicht angefasst wurde.

Unter dem Punkt "Handspiel" steht: "Für die Beurteilung von Handspielvergehen gilt, dass die Grenze zwischen Schulter und Arm (bei angelegtem Arm) unten an der Achselhöhle verläuft." Allerdings wird zugleich betont: "Nicht jede Ballberührung eines Spielers mit der Hand/dem Arm ist ein Vergehen."

Es gibt drei Voraussetzungen für ein Vergehen, von denen eine für einen Pfiff genügt: Entweder der Spieler berührt den Ball absichtlich mit der Hand oder dem Arm (etwa durch eine entsprechende Bewegung), der Spieler vergrößert bei der Ballberührung mit der Hand oder dem Arm "seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich" oder er trifft dank der Berührung mit der Hand oder dem Arm ins gegnerische Tor. Im letztgenannten Fall ist eine Absicht unerheblich. Abzupfeifen ist ein Treffer, wenn er direkt mit der Hand oder dem Arm erzielt wird - dies gilt auch für den Torhüter - oder wenn unmittelbar nach Berührung mit der Hand oder dem Arm ein Tor erzielt wird.

Präziser wird das Regelwerk auch hinsichtlich der unnatürlichen Körpervergrößerung. Diese liegt vor, "wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann". Mit dieser Hand-/Armhaltung nimmt der Spieler das Risiko in Kauf, "dass der Ball an seine Hand/seinen Arm springt und er dafür bestraft wird".

Video: dpa

Wie lautet die Handspiel-Regel für Torhüter in der Saison 2023/2024?

Ein weiterer Absatz des Unterpunktes beschäftigt sich mit den Torhütern, die im eigenen Strafraum bekanntlich besondere Privilegien genießen. Nur außerhalb ihres Reviers unterliegen sie denselben Handspiel-Regeln wie alle übrigen Akteure.

Das IFAB-Regelwerk legt zudem fest, dass ein Torhüter, der "den Ball unerlaubterweise innerhalb des eigenen Strafraums mit der Hand/dem Arm" berührt - etwa nach einem Zuspiel eines Teamkollegen -, einen indirekten Freistoß verursacht. Es werde jedoch keine Disziplinarmaßnahme verhängt, Gelbe oder Rote Karten sind demnach ausgeschlossen.

Eine Sanktion droht Torhütern jedoch, falls sie "den Ball nach einer Spielfortsetzung ein zweites Mal" berühren, "ehe ein anderer Spieler den Ball berührt hat". Voraussetzung für die persönliche Strafe ist, dass ein aussichtsreicher Angriff unterbunden, ein Tor des gegnerischen Teams verhindert oder eine offensichtliche Torchance verhindert wurde. Dabei ist es unerheblich, ob der Keeper den Ball mit der Hand/dem Arm oder einem anderen Körperteil berührt - dies ist also keine reine Handspielregel mehr. Beispiele wären wohl zu kurz geratene Ab- oder Freistöße durch den Torwart, der der Kugel dann nachgeht und diese noch einmal berührt.

Darf die Handspielregel in der Bundesliga trotz des IFAB-Regelwerks modifiziert werden?

Nein, unter dem Punkt "Anwendungen der Spielregeln" heißt es: "In allen Konföderationen, Ländern, Städten und Gemeinden gelten dieselben Spielregeln. Ohne Erlaubnis des IFAB dürfen diese weder abgeändert noch angepasst werden." Zu den Ausnahmen zählt etwa die Anzahl an Auswechslungen, die auch unter fünf liegen darf. Zudem können hinsichtlich des Junioren-, Senioren-, Behinderten- und Breitenfußballs auch die Spielfeldgröße, das Material des Balls oder die Tormaße angepasst werden.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung